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Kommentar: Abschiebung vs. Kindeswohl?

Spielfiguren verschiedener Farben stehen bunt vermischt auf einem weißen Untergrund. Sie symbolisieren Vielfalt, Miteinander und Integration.

Am 30.11.2021 wurde der siebenjährige Ahmad aus seiner Grundschule abgeholt und abgeschoben. Unsere Bildungsreferentin Friderun Hornschild kommentiert das Ereignis.

Was macht das mit einem Kind, wenn es aus der Grundschule von der Polizei abgeholt wird? Diese Frage kam mir sofort in den Sinn, als ich von der Abschiebung des sieben Jahre alten Ahmad aus Delitzsch hörte. Da saß er eben noch im Schulunterricht mit seinen Mitschüler*innen zusammen. Freute sich womöglich auf den Hort. Wollte mit seinen Freunden spielen. Und dann steht da die Polizei. Sie wartet auf ihn. Auf ihn! Er muss ins Polizeiauto einsteigen und an einen Ort reisen, den er nicht kennt. Hier nach Deutschland, so die unmissverständliche Ansage der Staatsmacht, gehört er nicht. Dass sich dieses Erlebnis in Ahmads Erinnerung eingraben wird, ist anzunehmen. Mit sieben Jahren versteht man nicht, warum es plötzlich heißt: Du musst gehen. Das bekannte Umfeld, die Freunde – alles weg.

Doch nicht nur für Ahmad ist die Quasifestnahme in der Grundschule ein verstörendes Erlebnis. Was muss auch Ahmads Klasse denken? Plötzlich kommt die Polizei, holt jemanden ab, der dann nie wieder zurückkehrt – einfach verschwindet. Erzieher*innen und Lehrer*innen können nichts dagegen tun. Hilflos stehen sie neben dem Geschehen. Ich kann mir vorstellen, dass es unter Ahmads  Mitschüler*innen nun auch Kinder gibt, die Polizist*innen jetzt erstmal skeptisch betrachten. Die Angst haben, als nächstes abgeholt zu werden - auf Nimmerwiedersehen. Das Vertrauen in die Polizei ist erschüttert. Die pädagogischen Fachkräfte sind hier nun zusätzlich gefordert, mit den Kindern darüber zu sprechen. Ihnen zu erklären, was hier passiert ist.

Man kann zu Abschiebungen und insbesondere ihrer in Sachsen praktizierten Umsetzung unterschiedlicher Meinung sein. Worüber es aber keine Diskussion geben darf, ist der unbedingte Schutz des Kindeswohls. Deutschland hat sich zur UN-Kinderrechtskonvention bekannt und auch im sächsischen Koalitionsvertrag gibt es dazu klare Aussagen. Kinder müssen immer und zu jeder Zeit besonderen Schutz und besondere Fürsorge erhalten. Welcher Grund rechtfertig diese Maßnahme in Delitzsch? Eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird vom kleinen Ahmad wohl kaum ausgegangen sein. Die Abschiebung als solche ist schon schwierig und schlimmstenfalls traumatisierend für ein Kind. Aber warum dann auch noch die Abholung aus der Schule?

Nein, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Hier muss der Freistaat seinen Umgang mit Kindern dringend überdenken. Und wie bitte schön soll eine kindgerechte Abschiebung überhaupt aussehen?!


Kontakt:

Friderun Hornschild (Referentin Bildung)
Tel.: 0351 - 828 71
E-Mail: friderun.hornschild(at)parisax.de