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Kommentar: Du gehörst dazu!

Hendrik Kreuzberg (Referent Migration, Paritätischer Sachsen), ein Mann mittleren Alters, steht mit karriertem Hemd vor einer holzfarbenen Wand und spricht in ein Mikrofon.

Sachsen braucht ein Integrationsgesetz. Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen, kommentiert die Notwendigkeit einer landesrechtlichen Lösung.

Von Teilen der sächsischen Landespolitik wird der Eindruck erweckt, dass man im Bereich der Einwanderungs- und Integrationspolitik aufgrund des europäischen bzw. bundesrechtlichen Rahmens keinen Gestaltungsspielraum besitzt. Der Föderalismus fordert jedoch in zentralen Fragen der Integration wie Bildung, Engagement, Kultur oder Religion, aber auch hinsichtlich des Arbeits- und Ausbildungsmarktes die Handlungskompetenzen der Bundesländer heraus. Gerade hier ist Gestaltungswille gefragt!

Angebote, die eine umfassende Teilhabe ermöglichen, sollten deshalb verbindlich in einem sächsischen Integrationsgesetz formuliert werden. Ein derartiges Gesetz ist dringend erforderlich, um weiterhin ein chancengerechtes und friedliches Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft zu fördern.

Die sächsische Politik ist aufgerufen, den gesellschaftlichen Realitäten nachzukommen und unter dem Leitmotiv der Chancengerechtigkeit für Klarheit zu sorgen. Warum? Es ließen sich viele Gründe dafür anführen. Zwei erscheinen für mich jedoch am gewichtigsten. Zum einen macht es der demografische Wandel zunehmend schwerer, Wirtschaft, Kultur und soziale Daseinsvorsorge ohne Zuzug von außen in gekannter Form am Laufen zu halten. Die Frage, ob wir Zuwanderung brauchen oder wollen, stellt sich nicht. Es geht darum, wie wir sie gestalten wollen.

Und zweitens, ist ein Integrationsgesetz ein längst überfälliges politisches Signal an all jene, die einer offenen und teilhabeorientierten Gesellschaft entgegenstehen und rechtsextreme Einstellungen verbreiten. Ein Integrationsgesetz macht Integrationspolitik auch im Sinne der verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte sichtbar. Es stellt klar, dass Menschen mit Migrationsgeschichten willkommen sind und nicht diskriminiert oder benachteiligt werden dürfen.

Auf dem Weg hin zu einem solchen Gesetz müssen grundlegende Fragen beantworten: Was bedeutet Integration? An wen richtet sich das Gesetz? Welches sind die zentralen Handlungsfelder? Welche Ausschlussmechanismen wirken hier?

Die klugen Antworten auf diese und weitere Fragen müssen uns zu einer Integrationspolitik führen, bei der die legitimen Interessen der Aufnahmegesellschaft ebenso eine Rolle spielen, wie die legitimen Bedürfnisse der Zugewanderten. Denn so stärkt sie die politische und gesellschaftliche Teilhabe aller und fördern die Zugehörigkeit der in Sachsen lebenden Menschen.


Die Position des Paritätischen Sachsen zum Integrationsgesetz und weiteren Themen lesen Sie in den „Sozial- und bildungspolitischen Lösungen für Sachsen“.

Position "Integrationsgesetz für Sachsen umsetzen" hier als PDF herunterladen.


Kontakt:

Hendrik Kreuzberg, Referent Migration
Tel.: 0351/ 828 71 145
E-Mail: hendrik.kreuzberg(at)parisax.de