Kontaktaufnahme

Kommentar: Fehlende Refinanzierung von Tariflöhnen schwächt pflegerische Versorgung

Ältere Dame im Rollstuhl blickt aus dem Fenster. (Foto: rawpixel Ltd./ Fotolia.com)

In ihren aktuellen Reformvorhaben plant die Bundesregierung, die Refinanzierung von Tariflöhnen in der Pflege abzuschaffen, um Kosten zu sparen. Das ist ein Schlag gegen die pflegerische Versorgung und führt langfristig zu Problemen, stellt Andrea Wetzel, Referentin Entgelte (SGB XII), in ihrem Kommentar fest.

Die Bundesregierung möchte den Sozialstaat reformieren. Den Anfang bildete dabei das interne Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, nach dem drastische Kürzungen bei den Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung vorsehen sind. Es folgte ein Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beide Reformansätze stellen die tarifliche Entlohnung der Mitarbeitenden in Frage, da diese künftig nicht mehr als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend refinanziert werden soll.

Gerade in den letzten Jahren haben sich viele Träger für einen Tarif entschieden, denn gute Leistung braucht gutes Personal. Die Tarifbindung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Der Gesetzgeber hat das selbst erkannt und erst im März 2026 mit dem Bundestariftreuegesetz dafür gesorgt, dass bei der Vergabe von größeren öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen Tariflöhne gezahlt werden müssen. Wie soll man das verstehen? Refinanzierung tariflicher Bezahlung auf dem Bau ist ok, aber in der Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen nicht?

Gesetzliche Vorgaben zu tariflicher Bezahlung und fehlende Refinanzierung

Wenn Tariftreue im sozialen Bereich nicht mehr refinanziert wird, ergeben sich massive Probleme für die Leistungserbringer, die Mitarbeitenden und auch für die Betroffenen.

Anhand von ambulanten Pflegediensten lässt sich dies verdeutlichen. Seit 2022 sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines Tarifvertrags zu entlohnen. Das war ein wichtiger Schritt, um den Mitarbeitenden ein angemessenes Gehalt zu garantieren.

Wenn die Preise für die aus der Krankenversicherung finanzierte, außerklinische Intensivpflege und die häuslichen Krankenpflege künftig nur noch begrenzt erhöht werden - also auch tarifliche Entwicklungen keine Berücksichtigung finden, zahlen Pflegeanbieter immer drauf. Zumal diese Leistungen von denselben Fachkräften erbracht werden, die auch die häusliche Pflege von pflegebedürftigen Menschen übernehmen, die wiederum über die Pflegeversicherung finanziert wird, die Tarife fordert.

Kostendeckendes Arbeiten unmöglich – pflegerische Versorgung gefährdet

Werden die Lohnkosten nur noch für den Teilbereich der Pflege anerkannt, würde ein Pflegedienst damit systembedingt in die roten Zahlen steuern. Mittelfristig werden die Leistungen gar nicht mehr erbracht werden können und die Versorgung der Betroffenen verschlechtert sich weiter.

Aber das Thema betrifft alle sozialen Leistungen – von der Pflege über die Teilhabe bis hin zur Kinder- und Jugendhilfe. Die Personalkosten sind im sozialen Bereich der größte Kostenblock. Wenn Träger diese nicht mehr refinanziert bekommen, können sie ihren Mitarbeitenden keine angemessenen Löhne mehr bezahlen. Das betrifft die Beschäftigten sowie die Angebotsnutzenden und deren Angehörige – also fast alle Menschen in unserem Land.

Vermeintliche Reformen stoppen und endlich in Dialog praxistaugliche Lösungen entwickeln

Die Bundesregierung muss von ihren Plänen ablassen, da die vermeintliche Kostenersparnis mit dem Wegfall der pflegerischen Versorgung einhergehen würden. Zudem wäre es ein Schlag ins Gesicht einer ganzen Branche, die es in den letzten Jahren mühsam geschafft hat, aus der Niedriglohnecke herauszukommen und das Berufsfeld etwas attraktiver aufzustellen. Schon allein mit Blick auf die Demografie erscheinen die Pläne der Bundesregierung kurzsichtig. Reformen müssen kommen, dürfen aber nicht nur fiskalisch motiviert sein. Ein Dialog mit der freien Wohlfahrtspflege könnte hier helfen, praxistaugliche und kosteneffiziente Lösungen zu finden.


Sie sind anderer Meinung? Sprechen Sie uns an.

Andrea Wetzel
Referat Entgelte (SGB VI)

Tel.: 0351 - 828 71 149
E-Mail: andrea.wetzel(at)parisax.de