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Kommentar: Nur Kleine Schritte für die Kleinen

Maria Groß, Referat Bildung, Paritätischer Sachsen

Maria Groß, Referentin für Bildung

Ab 1. September 2018 greift die vorerst letzte Stufe der Verbesserung des Personalschlüssels in sächsischen Kitas und Krippen. In den Folgejahren soll die Vor- und Nachbereitungszeit anerkannt werden. Die Entwicklung kommentiert Maria Groß, Bildungsreferentin des Paritätischen Sachsen.

Dreizehn Jahre ist es her, dass der sächsische Bildungsplan für alle Kindertageseinrichtungen verpflichtend wurde. Die Freude war seinerzeit groß, verhieß doch dieser Leitfaden für pädagogische Fachkräfte einen begrüßenswerten Qualitätsgewinn für die Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung. Die Grundlage war also da, allein die notwendigen Ressourcen fehlten.

Fortan verging ein ganzes Jahrzehnt bis sich die sächsische Politik endlich dazu durchringen konnte, die Personalsituation zu verbessern. Denn nur ausreichendes und kompetentes Personal ist in der Lage, die guten Vorgaben des Bildungsplanes auch so umzusetzen, dass jedem Kind die notwendige Begleitung zu Teil werden kann. So viel war den Verantwortlichen nämlich auch 2006 schon klar: Kindertagesbetreuung ist weitaus mehr als nur das Verwahren von Kleinkindern.

Geht Sachsen jetzt schon die Puste aus?

Zum 1. September 2018 endet jetzt bis auf weiteres die 2015 begonnene Initiative des Freistaates, den Personalschlüssel zu verbessern. Nunmehr lautet der Personalschlüssel im Kindergarten eine Fachkraft für 12 Kinder (1:12). Ein Schlüssel, den es in den 1990er Jahren in Sachsen schon mal gab. In der Krippe ist nun rechnerisch eine Erzieher*in für fünf Kinder zuständig (1:5). Für den Hort gab es bedauerlicherweise keine Veränderung. Dabei muss man immer im Hinterkopf haben, dass der Personalschlüssel nur eine Berechnungsgröße ist, die nichts über die tatsächliche Erzieher*innen–Kind–Relation aussagt. Sprich: In der Wirklichkeit ist eine Fachkraft für weit mehr Kinder als jene durch die Kinderzahl angegeben zuständig.

Die Verbesserungen kosten Geld und man muss die gegangenen Schritte fairerweise auch anerkennen. Sie zeigen jedoch auch die nur kleinen Handlungsspielräume in der Praxis. Den selbst gesteckten Zielen des Bildungsplanes hängt Sachsen allerdings immer noch weit hinterher. Ganz zu schweigen davon, adäquat auf die künftige Fachkraftfrage antworten zu können, obwohl die aktuelle Situation an den Schulen des Freistaates ein warnendes Zeichen ist.

Nicht stehenbleiben!

Die Liste der noch umzusetzenden Themen bleibt lang: Da sind beispielsweise die Zeit für eine professionelle Praxisanleitung und Einarbeitung, Leitungsfreistellungen insbesondere bei Elterninitiativen, berufsbegleitende Auszubildende nicht von Anfang an in den Personalschlüssel einzubeziehen, Anerkennung der Ausfallzeiten und einiges mehr.

Der Politik der kleinen Schritte folgend wird aktuell um die gesetzliche Verankerung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit für alle Fachkräfte in den Kitas und auch in der Kindertagespflege gerungen. Ein richtiger und wichtiger Schritt, da er dem Personal die dringend benötigten Spielräume bietet, um qualitätsentscheidende Aufgaben umzusetzen. Wie umfänglich diese Spielräume sein werden, ist nun Bestandteil der Debatte um den Doppelhaushalt 2019/2020.

Nächster Schritt: 2 Stunden mittelbare pädagogische Arbeitszeit

Es stehen zwei Stunden pro Woche und Fachkraft für die mittelbare pädagogische Arbeit im Raum. Alle Erzieher*innen müssen davon profitieren, weshalb die hohe Teilzeitquote in der frühkindlichen Bildung zu berücksichtigen ist. Ausgehend von einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 32 Stunden pro Fachkraft, sind deshalb jährlich rund 100 Millionen Euro im Budget des Kultusministeriums einzupreisen. Geld, dass uns den Vorgaben des Sächsischen Bildungsplanes ein Stück näher bringt – in kleinen Schritten, aber vorwärts.

Das wird in den Debatten um den kommenden sächsischen Doppelhaushalt jene Marke sein, an der sich die Abgeordneten des Sächsischen Landtages werden messen lassen müssen, wenn Sie sagen, dass sie mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung wollen. Die 31.500 sächsischen Erzieher*innen und Eltern von ca. 305.000 Kindern sehen genau hin.


Stellungnahme Paritätischen Sachsen zum Entwurf der Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020 hier herunterladen.