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Kommentar: Pflegeausbildung - Altenpflege auf dem Weg in die Sackgasse

Pflegefachkräfte und Pflegebedürftige bei Fitness-Übungen (Foto: jovannic/ fotolia.com)

Während die öffentliche Diskussion derzeit keine anderen Themen als Flucht und Asyl zu kennen scheint, geht dieser Tage eine Reform der Pflegeausbildung ihren Weg, bei der die Altenpflege künftig stark ins Hintertreffen geraten wird. Julia Schulz, Referentin für Altenhilfe und Pflege, kommentiert die Entwicklung.

Die Reform der Pflegeausbildung wurde noch 2017 von der Politik als großer Erfolg gefeiert. Die Unterschiede zwischen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege sollten damit endlich ad acta gelegt werden - vor allem in der Bezahlung. Bislang werden in der Altenpflege im Bundesdurchschnitt 600 Euro weniger gezahlt als in der Krankenpflege.

Die aktuelle Reform sieht vor, dass ab 2020 die Auszubildenden der Pflegeberufe mindestens zwei Jahre gemeinsam lernen. Im dritten Ausbildungsjahr kann die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann fortgesetzt werden. Oder wer will, spezialisiert sich auf die Altenpflege oder die Kinderkrankenpflege.

Positiv ist die gewonnene Flexibilität, mit der alle generalistisch ausgebildeten Pflegefachfrauen und -fachmännern in allen Pflegebereichen zum Einsatz kommen können. Aber gilt das auch für diejenigen, die sich im dritten Ausbildungsjahr für die Altenpflege entscheiden?

Altenpflege auf dem Weg zum Sackgassenberuf

Der Bundestag hat am 28.06.2018 diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur neuen Pflegeausbildung beschlossen. Stark kritisiert wird in der Folge die Ausgestaltung der Spezialisierung Altenpflege.

Spezialisierungen machen nur Sinn, wenn die Anforderungen an sie den Anforderungen an die übrigen Möglichkeiten der Ausbildung entsprechen. Mit der beschlossenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird man diesem Anspruch für die Altenpflege nicht gerecht, denn das Kompetenzniveau in der Ausbildung wird abgesenkt.

Beispielsweise wurden die Nutzung von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen oder das Vermitteln von relevanten kommunikativen Kompetenzen im Ausbildungszweig Altenhilfe stark verschlankt oder ganz gestrichen. Die Anforderungen entsprechen damit nicht mehr dem ehemaligen Ziel der Ausbildungsreform, den gestiegenen Ansprüchen an Versorgungssituationen in der Altenpflege bedarfsgerecht zu begegnen.

Der Spezialisierungsberuf Altenpflege kann unter diesen Umständen nur als Sackgassenberuf gesehen werden, der keine Flexibilisierung in der Wahl des Arbeitsbereiches ermöglicht und darüber hinaus keine EU-Anerkennung bekommen wird. Die Anerkennung der Altenpflege, ihre fachliche Weiterentwicklung sowie die Unwucht im Gehaltsgefüge der Pflegeberufe werden zukünftig weiter bestehen. Der ohnehin öffentlich geringen Attraktivität eines Berufsfeldes erweist man mit diesen Regelungen einen Bärendienst.

Nachbesserungen nötig - Länder müssen Fehlentwicklung stoppen

Die einstigen Erwartungen an eine generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe werden aus Sicht der Altenpflege nun zu einem ungeahnten Rückschritt. Der Paritätische Sachsen lehnt die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsverordnung daher strikt ab. Da nun der Bundesrat der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch zustimmen muss, ist es an den Ländern, die bestehende Fehlentwicklung zu korrigieren. All jene, denen Altenpflege mit Qualität und Wertschätzung für das Berufsfeld am Herzen liegt, sind spätestens jetzt aufgefordert, sich für ein interessantes Berufsbild einzubringen.


Kontakt:

Julia Schulz (Referentin Altenhilfe/ Pflege)
Tel.: 0351/ 491 66 64
E-Mail: julia.schulz(at)parisax.de