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Kommentar: Vorgriffsregelung zum Schutz geduldeter Menschen jetzt umsetzen

Symbolbild Migration (carlosgardel - fotolia.com)

Menschen mit dem Status Duldung leben in täglicher Angst vor einer Abschiebung. Der Bund plant daher gesetzliche Änderungen und der Freistaat Sachsen könnte dem bereits vorgreifen. Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration, kommentiert die Lage.

Die rechtliche Aufenthaltssituation von Geflüchteten ist ein variantenreiches und vielschichtiges Gebiet mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Menschen. So ist für die über 10.000 Menschen in Sachsen, die mit dem Status Duldung leben, die Angst vor einer Abschiebung ein ständiger Begleiter. Denn Duldung bedeutet, dass die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Wann die Abschiebung dann tatsächlich kommt, weiß niemand. Meist erscheint sie in Gestalt der Bundespolizei mitten in der Nacht oder steht mitten am Tag plötzlich vor einem – beim Einkaufen, auf der Arbeit, im Kindergarten.

Den betroffenen Menschen fehlt somit die Bleibeperspektive in Deutschland. Und doch leben viele von ihnen bereits länger als vier Jahre hier. Jahre, in denen Kinder geboren werden und in denen sie Bildungseinrichtungen aufsuchen. In denen eine Arbeit aufgenommen wird und Freundschaften entstehen. Für geduldete Menschen ist das Gefühl des Willkommenseins dennoch eher eine ferne Realität.

In den letzten Jahren fanden in Sachsen immer wieder abrupte und teils menschenunwürdige Abschiebungen von gut integrierten Menschen statt. Neben dem menschlichen Leid ist dieser Zustand insofern unverständlich, als dass die Betroffenen meist bereits wichtige Integrationsschritte gegangen waren. Gerne auch in Berufen arbeiteten, in denen akuter Fachkraftmangel herrscht, wie beispielsweise in der Pflege älterer Menschen. Arbeitgeber*innen standen verständnislos da, als sie erfahren mussten, dass die Kolleg*innen nachts zuvor abgeschoben worden waren. Einfach weg. Ohne Abschied.

Erfreulich ist daher das Vorhaben der aktuellen Bundesregierung, die Integrationsmöglichkeiten und die Aufenthaltsperspektiven von geduldeten Menschen zu stärken. Ein richtiger Schritt für die Menschen und ihre Familien, aber auch für unser Land insgesamt, das kulturelle Impulse und Fachkräfte gewinnt. Doch das Bundesgesetz wird noch eine Weile brauchen, bevor es sich positiv auf die Lebenswirklichkeit von abertausenden Menschen auswirken kann. Jetzt hat der Freistaat Sachsen allerdings die Chance, ein Zeichen des Willkommens auszusenden, indem er eine sogenannte Vorgriffsregelung zur Anwendung bringt.

Dieses vorausschauende Handeln wäre Zeichen und Hoffnung für jene Menschen, denen die geplanten Neuregelungen ernsthafte Lebensperspektiven bieten. Sie würden somit Teil einer sächsischen Willkommensgesellschaft und können ihrerseits dazu beitragen, dass sich Sachsen zu einem attraktiven Lebensort für alle Menschen entwickelt.

Daher haben wir uns als Paritätischer Sachsen der Stellungnahme zur „Sächsischen Vorgriffsregelung zu den anvisierten bundesgesetzlichen Änderungen zu Arbeitsmarktzugang und Aufenthaltsperspektive für geduldete Menschen“ angeschlossen, die von sächsischen Verbänden, Organisationen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft getragen wird. Lieber Freistaat, jetzt ist Zeit, zu handeln!

Die Stellungnahme lesen Sie auf der Website unseres Mitglieds Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: www.saechsischer-fluechtlingsrat.de


Kontakt:

Hendrik Kreuzberg (Referent Migration)
Tel.: 0351 / 828 71 145
E-Mail: hendrik.kreuzberg@parisax.de