Kontaktaufnahme

Kommentar: Vorschläge der Reformkommission und soziale Leitplanken

Vier Stühle stehen nebeneinander. Der dritte ist rot, die anderen sind weiß.

Die von der Sächsischen Staatsregierung eingesetzte Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen hat heute ihren Abschlussbericht vorgestellt. Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, begrüßt in seinem Kommentar die Vorschläge und mahnt gleichzeitig Augenmaß bei deren Umsetzung an.

Die Reformkommission „Stärkung und Entlastung der Kommunen“ hat ein ungewöhnlich umfassendes Reformpaket vorgelegt. Es geht nicht nur um ein paar vereinfachte Antragswege oder weniger Papierarbeit – es geht um die Frage, wie Verwaltung, soziale Infrastruktur und staatliche Verantwortung in Sachsen künftig organisiert sein sollen. Viele der Vorschläge passen gut in die derzeitige bundespolitische Landschaft: Bürokratieabbau, Digitalisierung, effizientere Förderstrukturen, Entlastung kommunaler Haushalte. Gleichzeitig markiert der Bericht einen der ambitioniertesten Modernisierungsansätze eines deutschen Bundeslandes.

Parallelen zum verbandlichen Zukunftskonzept „Parität 2030“

Für uns als Paritätischer Wohlfahrtsverband ist dabei zentral: Viele dieser Reformideen sind keineswegs fremd, sondern decken sich in bemerkenswerter Weise mit unserem Zukunftskonzept „Parität 2030“. Dort haben wir selbst beschrieben, wie eine moderne Sozialpolitik aussehen kann: weniger Bürokratie, mehr digitale Zugänge, verlässliche Finanzierung, starke Kommunen, bessere Arbeitsbedingungen und eine Verwaltung, die das Leben der Menschen tatsächlich erleichtert.

Gerade deshalb schauen wir sehr genau hin – und benennen sowohl die Chancen als auch die Risiken.

Weniger Aufwand für alle und flexiblere Prozesse

Die Reformkommission verfolgt eine klare Linie: Verfahren sollen schlanker werden, Verwaltungsabläufe standardisiert, Leistungen stärker digitalisiert, Förderprogramme gebündelt. Viele unserer Mitgliedsorganisationen würden davon profitieren. Weniger Berichtspflichten, einheitliche digitale Antragswege oder mehrjährige Förderbescheide sind Schritte, die soziale Arbeit im Alltag spürbar entlasten können. Auch die geplante Stärkung der kommunalen Finanzkraft – einschließlich einer möglichen höheren Beteiligung des Bundes an den Sozialausgaben – entspricht unseren eigenen Forderungen. Eine Kommune, die finanziell stabil ist, kann soziale Infrastruktur besser garantieren.

Pauschalieren, aber den Einzelnen nicht aus dem Blick verlieren

Doch Modernisierung hat immer zwei Seiten. Dort, wo Standardisierung zu Pauschalierung wird, wo Digitalisierung ohne analoge Zugänge geplant ist oder wo Automatisierung an die Stelle von fachlichem Ermessen tritt, entstehen Risiken – gerade für die Bereiche, in denen Menschen individuelle Unterstützung benötigen. Das gilt besonders in der Eingliederungshilfe, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Schulbegleitung oder in der integrativen Kita-Arbeit. Hier dürfen Leistungen nicht „von der Stange“ kommen. „Parität 2030“ betont an vielen Stellen die Personenzentrierung sozialer Hilfen. Genau deshalb müssen wir wachsam sein, dass der Wunsch nach Entlastung nicht zu einem Verlust an maßgeschneiderten Angeboten führt.

Leistungen bündeln, aber erfolgreiche Lösungen vor Ort erhalten

Besonders aufmerksam beobachten wir die Tendenz zur Zentralisierung. Wenn Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld oder Landeserziehungsgeld künftig vollständig über Landesstrukturen digital abgewickelt werden, kann das Verfahren vereinfachen – aber es verändert auch das Verhältnis zwischen Menschen, Verwaltung und sozialen Diensten. Lokale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner könnten seltener werden, individuelle Besonderheiten gehen leichter verloren. Auch das Zusammenspiel mit freien Trägern könnte schwieriger werden, wenn digitale Landesplattformen an die Stelle von gewachsenen kommunalen Kooperationen treten.

Künstliche Intelligenz mit Fingerspitzengefühl

Ähnlich verhält es sich mit den geplanten KI?gestützten Verwaltungsverfahren. „Parität 2030“ hat klar formuliert, dass KI Transparenz, Erklärbarkeit und menschliche Kontrolle braucht. Die Kommission hingegen spricht von einer Ersetzung menschlicher Arbeitskapazität ab 2028. Das mag für standardisierte Verfahren funktionieren – doch soziale Fragen sind selten standardisiert. Wo menschliche Lebenslagen komplex sind, bleiben Entscheidungen auch künftig Ermessensentscheidungen. KI darf hier unterstützen, aber nicht bestimmen.

Veränderungen begleiten

Für unsere Mitgliedsorganisationen bedeutet der Reformpfad der Kommission eine doppelte Entwicklungsaufgabe. Einerseits werden Prozesse einfacher, klarer, digitaler – das schafft Zeit und Freiräume. Andererseits steigen die Anforderungen: Träger müssen digitale Schnittstellen nutzen, Datenschutz konsequenter umsetzen, Fachkräfte für neue Aufgaben qualifizieren und ihre eigene Rolle zwischen analoger Präsenzarbeit und digitaler Verwaltungslogik schärfer definieren. Damit dieser Übergang gelingt, braucht es begleitende Unterstützung – technisch, fachlich und finanziell.

Der Paritätische Sachsen als Partner auf dem Weg zur Staatsmodernisierung

Als Paritätischer Sachsen werden wir uns in die kommenden Diskussionen aktiv einbringen. Wir begrüßen die Modernisierungsimpulse, besonders dort, wo sie unsere Ziele in „Parität 2030“ stärken: eine entlastete, barrierefreie Verwaltung, digitale Verfahren, die Menschen nutzen statt belasten, und eine verlässliche Finanzierung sozialer Arbeit. Gleichzeitig werden wir überall dort klare Grenzen einziehen, wo Effizienz zu Lasten der Qualität, der kommunalen Verantwortung oder der individuellen Unterstützung geht.


Kontakt:

Michel Richter, Landesgeschäftsführung

Tel.: 0351 - 828 71 120
E-Mail: michael.richter(at)parisax.de