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Mehr Teilhabe durch Anpassungen am Vergaberecht

Der Paritätische Sachsen begrüßt, dass die Novellierung des sächsischen Vergaberechts auf den Weg gebracht wird und Themen wie Nachhaltigkeit, Umwelt, Löhne und Arbeitsbedingungen gestärkt werden sollen. Auch Teilhabe-Aspekte sollten berücksichtigt werden.

„Uns ist wichtig, dass im Landesvergaberechts neben Lohn- und Umweltaspekten künftig weitere soziale Kriterien Berücksichtigung finden. So sollten Regelungen getroffen werden, die zugunsten von sonst am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen wirken. Insbesondere Menschen mit Behinderung und Langzeitarbeitslose müssen hier in den Blick genommen werden“, hebt Simone Zimmermann, stellvertretende Landesgeschäftsführerin, hervor.

Aus Sicht des Landesverbandes nehmen dabei sogenannte Inklusionsfirmen eine wichtige Rolle ein. Als Akteure am ersten Arbeitsmarkt setzen diese auf inklusive Belegschaften aus Menschen mit und ohne Behinderungen. Vor diesem Hintergrund sollten Inklusionsfirmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine besondere Berücksichtigung erfahren. Dieses Ansinnen wird auch von den weiteren verbänden der Liga der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt. Bereits 2019 veröffentlichte die Liga dazu ein gemeinsames Positionspapier, in dem die Relevanz des sächsischen Vergaberechts für die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen noch einmal herausgearbeitet wurde.

Nicht nur die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen in der Novellierung des sächsischen Vergaberechtes Chancen für die Stärkung der Teilhabe an Arbeit. Eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen unterbreitet Vorschläge wie auch Inklusionsbetriebe durch die öffentliche Auftragsvergabe gestärkt werden können.

Das Anliegen stützt sich nicht nur auf eine breite Unterstützung im Wohlfahrtsbereich. Es finden sich Anknüpfungspunkte zu Aussagen im aktuellen sächsischen Koalitionsvertrag sowie den Vorhaben im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Sächsischen Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK und der Fachkräftestrategie des Freistaat Sachsen. Das Vergaberecht ist somit ein geeignetes Instrument, um Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft voranzubringen.

Simone Zimmermann sagt dazu: „Wir freuen uns, wenn Sachsen mit der Novellierung des Vergaberechtes auch ein Zeichen für Teilhabe und Inklusion setzt. Das wäre nicht nur ein wichtiges Signal an die Betroffenen. Vielmehr wäre es ein Zeichen der Weitsicht, die alle im Freistaat vorhandenen Potentiale berücksichtigt.“ Der Verband stehe jederzeit als Partner zur Verfügung, um dieses Anliegen voranzubringen.