Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen haben oft wenig Erfahrung mit migrantischen Menschen. Umgekehrt verhält es sich bei Trägern im Bereich der Migration. Im letzten Online-Fachgespräch „Wissen kompakt“ des Projektes PariFID ging es daher um eben diesen Brückenschlag.
Um einen fundierten Bogen zwischen Eingliederungshilfe und Migration schlagen zu können, stand Ralf Nieland, Referent in der Fachstelle Migration und Behinderung Sachsen der SFZ Förderzentrum gGmbH, den Teilnehmenden Rede und Antwort. Es kamen auch ganz konkrete Fallkonstellationen zur Sprache. Nachfolgend beantwortet unser Experte die wichtigsten Fragen.
Was kann ich tun, wenn bei Klient*innen eine Behinderung vermutet wird, aber bisher nicht nachgewiesen ist?
Ralf Nieland: In jedem Fall ist es wichtig, die Vermutung zu verifizieren. Ansprüche und Leistungen werden nur bei nachgewiesenen Beeinträchtigungen gewährt. Hierzu muss festgestellt werden, um welche Art von Beeinträchtigung und ggf. um welchen Grad der Behinderung es sich handelt und welche Ressourcen, aber auch individuellen Handlungs- und Unterstützungsbedarfe bestehen. Die ersten Anlaufstellen sind Hausärzt*innen sowie daran anschließend entsprechende Fachpraxen oder auch Psycholog*innen.
In einem zweiten Schritt wäre ein sogenanntes Feststellungsverfahren durch das Versorgungsamt wichtig. Hier wird überprüft und festgestellt, welcher Grad der Behinderung vorliegt, bzw. ob es sich um eine Schwerbehinderung handelt.
Welche Unterstützungsleistungen können von Menschen mit einer Behinderung in Anspruch genommen werden?
Ralf Nieland: Dies kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern ist sehr individuell. Hier hilft neben der Feststellung der Behinderung eine ausführliche Beratung in einer Teilhabeberatung, z.B. bei der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Es geht darum, dass der betroffene Mensch notwendige Unterstützungsleistungen erhält, um Benachteiligungen auszugleichen. Das betrifft alle Bereiche wie Gesundheit, Pflege, Wohnen/Leben, Zugang zu Arbeit und vieles mehr, um einen bestmöglichen Teilhabeerfolg zu erzielen.
Ist jemand beispielsweise in der Lebensführung so stark eingeschränkt, dass die eigenen Rechtgeschäfte nicht selbständig möglich sind, kann auch eine gesetzliche Betreuung notwendig sein.
Auch über das Asylbewerberleistungsgesetz sind schon Leistungen möglich. Generell sind dies jedoch stets Einzelfallentscheidungen und sie brauchen eine gute Begründung.
Was ist hinsichtlich der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beachten, wenn eine geistige Behinderung bei Klient*innen vermutet wird?
Ralf Nieland: Ist die geistige Behinderung nachgewiesen, sollte dies zwingend dem BAMF vorab mitgeteilt werden. Es ist wichtig, eine möglichst breite Schilderung der persönlichen Situation des Menschen beizubringen. Hierzu zählen z.B. Stellungnahmen von Sozialarbeiter*innen und Betreuer*innen zu Auswirkungen von Beeinträchtigungen auf den Lebensalltag. Diagnostische Vermutungen sollten eher vermieden werden – konkrete sachliche Schilderungen mittels ärztlicher Stellungnahmen sind jedoch wichtig. Ärztliche bzw. fachärztliche Berichte mit eindeutigen Diagnosen oder psychologische Gutachten sind für einen Gesamteindruck hilfreich.
Ebenso kann die Situation für Menschen mit Behinderung im Herkunftsland entscheidend für die Beurteilung des BAMF sein. Ist einer erwachsenen Person eine selbständige Lebensführung nach einer Abschiebung nicht mehr möglich, z.B. weil Unterstützungssysteme fehlen oder familiäre Hilfen für das erwachsene Kind nicht sicher sind, können dies aufenthaltsrechtlich relevante Sachverhalte sein. Eine Abschiebung ist dann ggf. nicht möglich. Dies gilt ebenso, wenn Gefahr für Leib und Leben des betroffenen Menschen zu erwarten ist. Hier ist eine sehr konkrete Schilderung mit Blick auf den einzelnen Menschen und dessen Eigenschaften wichtig mit Beschreibung der zu erwartenden Situation im Herkunftsland.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung und Fluchtgeschichte?
Ralf Nieland: Es stehen auch für Menschen mit Behinderung mehrere Wege offen. So etwa eine Berufsausbildung, die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. Hier sind zum Beispiel Berufsbildungswerke, Werkstätten und Inklusionsfirmen eine gute Möglichkeit, im Arbeitsleben anzukommen. Generell gilt, dass eine entsprechende Eignung für die verschiedenen Wege vorhanden sein muss.
Ansprechstellen sind hierfür etwa die Agentur für Arbeit, Arbeitsmarktmentor*innen oder Bildungskoordinator*innen in Sachsen. Speziell für die Thematik Menschen mit Behinderung können auch die sächsischen Integrationsfachdienste (IFD) oder auch der Dienst zur betrieblichen Inklusion des SFZ Chemnitz genutzt werden. Hier erfahren Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber, welche Förderungen für die Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen möglich sind und sie werden zur notwendigen individuellen Arbeitsplatzausstattung beraten.
Wie können die Hürden beim Spracherwerb für Deutsch als Zweitsprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen überwunden werden?
Ralf Nieland: Kognitive Einschränkungen gehen oft mit mangelnden Sprachkompetenzen einher. Dies trifft dann auch besonders den Erwerb einer Zweitsprache. Hier ist es ganz wichtig, eine fachliche Beurteilung einzuholen.
Liegt nachweislich eine kognitive Einschränkung vor, kann dann auch Unterstützung beantragt werden. Eine persönliche Assistenz kann den Sprachunterricht beispielsweise begleiten und Elemente des Unterrichts in der Einzelbetreuung nochmals üben. Menschen mit kognitiven Einschränkungen können in Gruppen nicht immer so gut lernen. Für die soziale Einbindung sind Gruppen aber gerade wichtig. Hier können individuelle Lösungen gefunden werden.
Kontakt:
Ralf Nieland, Fachreferent SFZ Förderzentrum gGmbH - Fachstelle Migration und Behinderung Sachsen
Telefon: 0371 - 33 44 188
E-Mail: fachstelle-sachsen(at)sfz-chemnitz.de
Web: www.sfz-chemnitz.de/fmb
Nicole Börner, Referentin Migration & Projektleitung Paritätische Fach- und Informationsstelle für Interkulturelle Öffnung und Diversität
Telefon: 0351 - 828 71 152
E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de
Das nächste Fachgespräch "Wissen kompakt" findet am 16.9. um 15 Uhr statt. Diesmal stehen Zarine Peukert, Projektleitung "THE DOORS" Kinder - und Elternzentrum Kolibri e.V. und Camil El Khoury Kulturmittler*in bei Kolibri e.V. für Fragen zum Thema Die zerstörerische Kraft von Stereotypen und Vorurteilen im Berufsalltag bereit.