In der Reihe „Menschenrechte konkret“ erzählen sächsische Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten. Heute: GESOP gGmbH zu Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson.
Diesmal sprachen wir mit Karin Enke, Geschäftsführerin der GESOP gGmbH, über die Bedeutung des Artikels 6 und dessen Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Organisation.
Welche Rolle spielt Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Ihrer Organisation, wenn Sie an Mitarbeitende oder Zielgruppen denken?
Die GESOP gGmbH steht uneingeschränkt hinter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Das zeigt sich auch deutlich in unserem Selbstverständnis, das für uns als gemeinnütziger Träger der Sozialpsychiatrie sowie unser Team leitend ist. Denn wir sehen in jedem Menschen ein einzigartiges Potential an Talenten und Stärken - bei Klient*innen wie Mitarbeiter*innen gleichermaßen. Nur gemeinsam gelingt es uns, notwendige innere und äußere Räume zu gestalten. Maßgeblich sind dabei die individuelle Entwicklung sowie die Selbstbestimmung im Denken und Handeln.
Worin sehen Sie die größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?
Herzensbildung, ein humanistisches Menschenbild und sich für die Demokratie einzusetzen, gegen Hass und Diskriminierung – das sind die Werte unserer Gesellschaft. Diese aufrechtzuerhalten und immer wieder einzufordern, ist meines Erachtens die große Herausforderung, vor der unsere Gesellschaft aktuell steht. Nur unter diesen Voraussetzungen lässt sich Artikel 6 tatsächlich mit Leben füllen.
Die fast uneingeschränkte Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ist eine große Errungenschaft der Demokratie, die es auch weiterhin zu bewahren gilt. Jedoch erleben wir Tag für Tag auch ihre Schattenseiten. Neben wertvollen und wichtigen Informationen verbreiten sich Verschwörungstheorien, Hass und Hetze genauso mühelos. Daher müssen wir Menschen ermutigen, Meinungen und Meldungen kritisch zu hinterfragen, genau hinzuschauen und abzuwägen, bevor ein Urteil über andere Personen gefällt wird.
Welche Lösungen sehen Sie?
Die Menschenrechte aller gleichermaßen zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, sollte der zentrale Zweck jedes Staates sein. Die Menschenrechte sind das Bollwerk gegen Willkür und Gewalt. Doch sie müssen verteidigt und immer wieder bekräftigt werden. Bekräftigt werden sie aber nicht allein durch das Bekenntnis zu ihnen, sondern durch ihre Umsetzung. Deshalb müssen wir immer wieder fragen, wo menschenrechtliche Defizite bestehen und wie diese überwunden werden können.
Im Artikel 6 wird jedem Menschen die gleiche Anerkennung als Rechtsperson zugesprochen, so wie auch in Artikel 3 der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Als Bürgerin unseres Landes bekenne ich mich zum Grundgesetz. Aber leben auch all jene danach, die bestimmte Werte des Grundgesetzes wie die Gleichstellung der Geschlechter, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gleiches Recht für alle oder die Abschaffung der Todesstrafe nicht akzeptieren wollen? Nein! Die Integrationsaufgabe des Grundgesetzes und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besteht gerade darin, alle Mitbürger*innen davon zu überzeugen, dass sich der Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung auf alle Werte und Freiheiten gleichermaßen erstreckt, die den Bürger*innen gewährleistet sind. In meinen Augen der größte Bildungsauftrag unserer Zeit.
Was tun Sie in Ihrer Arbeit dafür, diesen Aspekten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gerecht zu werden?
Unsere Werte und Normen im Umgang mit unseren Mitmenschen sind in unserem Selbstverständnis fest verankert und bilden die Grundlage für unser tägliches Handeln.
Hierarchien, die es auch in unserem Unternehmen gibt, werden flach gelebt. In der täglichen Arbeit begegnen wir uns auf Augenhöhe. Konstruktive Kritik ist ausdrücklich erwünscht und regelmäßiges Feedback selbstverständlich. Zudem ist das Team der GESOP nicht nur multiprofessionell, sondern auch interkulturell zusammengesetzt, wovon wir in unserer täglichen Arbeit profitieren. Die Vielfalt der Belegschaft ermöglicht uns eine diverse Sicht auf unternehmenspolitische wie auch globale Themen.
In der Arbeit mit unserer Klientel sind die Mitarbeiter*innen bemüht, die Inanspruchnahme der Rechte unserer Nutzer*innen zu unterstützen bzw. durchzusetzen. Dabei arbeiten wir nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, um die Autonomie jedes einzelnen bestmöglich zu gewährleisten. Die uneingeschränkte Akzeptanz des „Andersseins“ stellt dabei nicht selten eine große Herausforderung dar, der wir uns gern stellen.
In unserem Handeln hilft uns die Überzeugung, dass jeder Mensch das Recht auf einen Platz in der Gesellschaft hat und es unsere Aufgabe ist, die Barrieren abzubauen, die sein selbstbestimmtes Leben einschränken.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Artikel 6
„Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“
Lesen Sie mehr über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.institut-fuer-menschenrechte.de
Die GESOP gGmbH ist eine von rund 200 Organisationen, die sich der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen angeschlossen haben.
Ihre Organisation möchte die Erklärung ebenfalls unterzeichnen?
Senden Sie eine E-Mail an nicole.boerner(at)parisax.de oder rufen Sie an unter 0351/ 828 71 152.
Alle bereits erschienen Interviews der Reihe können Sie hier lesen.