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Menschenrechte konkret: Asylrecht

Logo der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen

In der Reihe „Menschenrechte konkret“ erzählen sächsische Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten. Heute: Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. zu Artikel 14 – Asylrecht.

Diesmal sprachen wir mit Julia Hartmann, Geschäftsleiterin des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V., über die Bedeutung des Artikels 14 und dessen Auswirkungen auf die praktische Arbeit des Vereins.

Welche Rolle spielt Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Ihrer Organisation, wenn Sie an Mitarbeitende oder Zielgruppen denken?

Das Recht auf Asyl spielt keine Rolle in unserer Arbeit. Überrascht ob dieser Aussage von einem Flüchtlingsrat? Dass müssen Sie nicht sein. Denn von allen inhaltlichen Entscheidungen, die über in Deutschland gestellte Asylanträge im Jahr 2019 getroffen wurden (124.393), wurde in lediglich 1,8 Prozent der Fälle Asyl gewährt. Einen anderen Schutzstatus erhielten 54,8 Prozent. Und der Rest? Der erhielt eine Ablehnung. Das waren 54.034 Personen, was 43,4 Prozent entspricht.

Worin sehen Sie die größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf Artikel 14?

Die Zahlen verdeutlichen: Die Hürden, Asyl zu erhalten, sind hoch. Eine der größten Herausforderungen ist das Dublin-System. Es besagt, dass jener Unterzeichnerstaat der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständig ist, dessen Boden der asylsuchende Mensch zuerst betrat. Wer sich Deutschlands Lage auf der Europakarte vergegenwärtigt, wird gewahr, wessen Geistes Kind diese Regelung ist. Es ist der Artikel 16a des Grundgesetzes, der im Einklang mit der Dublin-Logik das Recht auf Asyl entkernte. Diese Logik spiegelt sich heute in den Zahlen wieder. Denn oben wurden nur die inhaltlichen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wiedergegeben. Rechnen wir die Entscheidungen ein, bei denen der Asylantrag schon formal abgelehnt wurde – weil eben ein anderer Dublin-Staat zuständig ist – dann kommen wir auf eine Ablehnungsquote von 61,8 Prozent.

Ganz konkret in Sachsen spüren wir eine europäische Asylpolitik, in der es keine Solidarität unter den Mitgliedsstaaten der EU gibt. Viel mehr noch: eine Asylpolitik, die die Solidarität gegenüber Schutzsuchenden aufgegeben hat. Das ist ein hartes Urteil. Doch es ist nur korrekt - angesichts libyscher Gefangenenlager, zu Freiluftgefängnissen mutierten griechischen Inseln, kriminalisierter Seenotrettung und einer Vielzahl weiterer Mechanismen, die die Flucht umso viel mehr tödlich werden lassen, als sie es ohnehin schon ist. Die Quote jener, die Schutz suchen, aber den europäischen Kontinent nie erreichen, steigt weit über 61,8 Prozent hinaus. Europa hat seine Menschlichkeit aufgegeben, das ist die größte Herausforderung unserer Arbeit.

Welche Lösungen für diese Herausforderungen sehen Sie?

Wie kann das gelöst werden? Wir können nur hoffen, dass die europäische, wenn nicht globale Gesellschaft die Asylpolitik wieder in den Kategorien der Menschenrechte diskutiert. Nicht in der Kategorie eines vermeintlichen Sicherheitsnotstands, der Flucht und Migration als Problem benennt. Dafür muss in ganz großen Linien und Zeiträumen gedacht werden. Aber das muss sein, wenn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder auch das Grundgesetz das Papier wert sein sollen, auf dem sie niedergeschrieben wurden. Denn irgendwann einmal sollten auch sie die ganz großen Linien menschlichen Miteinanders verbindlich bestimmen. Der erste Schritt dafür ist, es, Rassismus wie allen weiteren Ideologien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten, um eine der wichtigsten Errungenschaften des 20. Jahrhunders – das Recht auf Asyl – zu verteidigen.

Was tun Sie in Ihrer Arbeit dafür, dem Artikel 14 gerecht zu werden?

Wir kämpfen mit den letzten verbliebenen Mitteln des Asyl- und Aufenthaltsrechts dafür, dass Geflüchtete in Sachsen ihre Rechte wahrnehmen können. Oft sind dies jahrelange Kämpfe. Ein Beispiel ist der Fall der Familie Zejneli aus Leipzig. Als „Patchwork durchs Aufenthaltsrecht“ bezeichneten wir es, als im November 2020 klar war, dass mittels Härtefallkommission, Ausbildungsduldung und humanitärem Aufenthalt die gesamte Familie bleiben konnte. Fast drei Jahre führten wir gemeinsam mit der Familie diesen Kampf, wohlwissend, dass auch bei uns mehr und mehr der Grundsatz gilt: „Der Erfolg ist nicht die Regel.“


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Artikel 14

  1. Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Lesen Sie mehr über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.institut-fuer-menschenrechte.de


Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. ist eine von rund 200 Organisationen, die sich der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen angeschlossen haben.

Ihre Organisation möchte die Erklärung ebenfalls unterzeichnen?

Senden Sie eine E-Mail an nicole.boerner(at)parisax.de oder rufen Sie an unter 0351/ 828 71 152.


Alle bereits erschienen Interviews der Reihe können Sie hier lesen.