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Menschenrechte konkret: Recht auf Arbeit und gleichen Lohn

Logo der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen

In der Reihe „Menschenrechte konkret“ erzählen sächsische Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten. Heute: Genderkompetenzzentrum Sachsen zu Artikel 23 – Recht auf Arbeit und gleichen Lohn.

Diesmal sprachen wir mit Maria Kropp, Bildungsreferentin des Genderkompetenzzentrums Sachsen, über die Bedeutung des Artikels 23 und dessen Auswirkungen auf die praktische Arbeit des Trägers.

Welche Rolle spielen diese Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Ihrer Organisation, wenn Sie an Mitarbeitende oder Zielgruppen denken?

Das Genderkompetenzzentrum Sachsen stärkt und vernetzt Akteur*innen für die Gleichstellungsarbeit. Wir arbeiten gemeinsam mit regionalen Kooperationspartner*innen in Projekten und auf Veranstaltungen, um auf diese Rechte sowie weitere gleichstellungspolitische Herausforderungen aufmerksam zu machen.

Worin sehen Sie die größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf diese Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

In Deutschland herrscht trotz des zugesicherten Rechts auf Arbeit und gleichen Lohn hinsichtlich des Geschlechts eine starke Segregation am Arbeitsmarkt. Noch immer werden die Bereiche Dienstleistung, Erziehung, Pflege oder Reinigung überwiegend von Frauen* ausgeübt. Männer* dagegen arbeiten hauptsächlich in technischen, handwerklichen und verarbeitenden Berufen. Problematisch ist daran, dass frauendominierte Berufe oftmals weniger Prestige als männerdominierte Berufe genießen und in der Folge auch geringer entlohnt werden.

In Deutschland liegt der Verdienstabstand von Frauen* und Männern* bei über 20 Prozent. Die Gründe dafür sind vielfältig und neben einer generellen kulturellen Abwertung von „Frauenarbeit“ mehrheitlich strukturell bedingt. Zum Beispiel arbeiten Frauen* häufiger in Teilzeitbeschäftigung, erleiden auf Grund familienbedingter Unterbrechungen Einkommenseinbußen oder sind seltener in Führungspositionen.

Frauen* verrichten darüber hinaus wesentlich mehr unbezahlte Arbeit und Sorgearbeit als Männer*. Damit geht für die Frauen* ein höheres Armutsrisiko einher. Am schlimmsten ist die Situation jedoch für Alleinerziehende, da es für Mütter kaum möglich ist, einer existenzsichernden Beschäftigung nachzugehen. Auch Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung sind jeweils rund doppelt so häufig von Armut betroffen.

Welche Lösungen sehen Sie?

Zentral sind an dieser Stelle eine bessere Ausstattung und Anerkennung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden, Verwaltungen, Hochschulen und anderen Einrichtungen, um die Zielsetzungen zur Frauenförderung oder zur Prävention von Diskriminierung umsetzen und einfordern zu können. Darüber hinaus müssen auch politisch wesentliche Stellschrauben gesetzt werden, indem diskriminierende Strukturen abgebaut werden und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen* und Männern* auch durch eine geschlechtergerechte Gesetzgebung umgesetzt wird.

Was tun Sie in Ihrer Arbeit dafür, diesen Aspekten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gerecht zu werden?

Ein wichtiges Datum ist beispielsweise der Equal Pay Day, der jedes Jahr rechnerisch jenen Zeitraum markiert, den Frauen* über den Jahreswechsel hinaus länger arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt von Männern* zu kommen. Bei solchen Veranstaltungen wollen wir auf Missstände aufmerksam machen und zum aktiven Eintreten gegen Diskriminierung auf Grund von Geschlecht motivieren.

Auf unseren Bildungsveranstaltungen sensibilisieren wir Multiplikator*innen für diese strukturellen Ungleichheiten und ermutigen sie, an ihren Arbeitsstellen für gerechtere Strukturen, gleiche Bezahlung, das Recht auf Voll- und Teilzeitarbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder mehr Frauen* in Führungspositionen einzutreten.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Artikel 23

  1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Lesen Sie mehr über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.institut-fuer-menschenrechte.de


Das Genderkompetenzzentrum Sachsen gehört zum FrauenBildungsHaus Dresden e.V. und ist eine von rund 200 Organisationen, die sich der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen angeschlossen haben.

Ihre Organisation möchte die Erklärung ebenfalls unterzeichnen?

Senden Sie eine E-Mail an nicole.boerner(at)parisax.de oder rufen Sie an unter 0351/ 828 71 152.


Alle bereits erschienen Interviews der Reihe können Sie hier lesen.