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Nein zur geplanten Verlängerung des Aufenthaltes in Aufnahmeeinrichtungen

Silouetten einer Familie hinter einem Zaun (Zuwanderung, Migration, Flucht), Foto: Riko Best/ Fotolia.com

Der Paritätische Sachsen und die Arbeiterwohlfahrt Sachsen (AWO) bewerten die Pläne für einen verlängerten Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen kritisch. Schon die bisherige maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten sei zu lang.

Die Bundesländer können seit Juli 2017 selbst entscheiden, ob Geflüchtete statt der bisher zwischen drei und sechs Monate nun bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben sollen. Mittels einer Novellierung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes plant die sächsische Staatsregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Vor allem Asylbewerber*innen ‚ohne Bleibeperspektive‘ wären davon betroffen.

Unbestimmter Rechtsbegriff als Argumentationshilfe

„Einmal mehr sorgt die Verwendung des unbestimmten und im Gesetz nicht verankerten Begriffs ‚ohne Bleibeperspektive‘ für Ausgrenzung und Hierarchisierung bestimmter Gruppen von Geflüchteten. Eine solche augenscheinliche Verhinderung von Integration trifft ohne Unterschiede Frauen, Männer, LSBTTI*-Geflüchtete, Familien und Alleinreisende“, kritisiert Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen, die geplante Regelung. Einzig minderjährige Kinder mit ihren Eltern würden von der Verlängerungsoption ausgenommen. Allerdings regen sich in der politischen Debatte bereits Stimmen, die diese Ausnahme ebenfalls kippen wollen.

Paritätischer Sachsen und AWO Sachsen kritisieren die Pläne

Die AWO Sachsen sowie der Paritätische Sachsen appellieren an den Gesetzgeber, den Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen für alle Menschen auf höchstens sechs Monate zu beschränken. Erstaufnahmeeinrichtungen seien als Übergangslösung gedacht und dürften nicht zum Dauerzustand werden. Ein längerer Verbleib sei schon allein aus humanitären Gesichtspunkten nicht vertretbar.

„Der Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen ist für die Geflüchteten sehr belastend. Das Leben ist beengt, es gibt keine Rückzugsräume und die selbstbestimmte Lebensgestaltung ist weitgehend ausgesetzt“, erklärt Ilko Keßler, Landeskoordinator und Referent Migration, Flüchtling und Inklusion bei der AWO Sachsen. „Viele Menschen haben traumatisierende Erfahrungen gemacht und benötigen medizinische oder psychotraumatische Hilfe. Der notwendige Zugang zum Gesundheitssystem ist in der Erstaufnahme jedoch stark erschwert.  Schon allein deshalb muss es das Ziel aller sein, den Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf ein Minimum zu reduzieren.“

Isolation in der Erstaufnahme vermeiden

Gerade bei Schutzsuchenden aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern dauern die Anerkennungsverfahren aufgrund der Komplexität vieler Einzelfälle meist länger. Dennoch kommt es in vielen Fällen zur Anerkennung. „Die Zeit des Verfahrens ist ohne Zugang zu Bildung, Sprachangeboten, Ausbildung oder Arbeit für die betroffenen Menschen verloren. Die Erstaufnahmeeinrichtung wirkt in diesem Fällen wie eine Isolation“, merkt der Referent des Paritätischen an und ist überzeugt, dass diese restriktiven Strukturen das Klima des Zusammenlebens sowohl in der Einrichtung als auch außerhalb negativ beeinflussen.


Kontakt:

Hendrik Kreuzberg (Referent für Migration, Paritätischer Sachsen)
Tel.: 0351/ 491 66 78
E-Mail: hendrik.kreuzberg(at)parisax.de

Ilko Keßler (Landeskoordinator Migration, Flüchtlinge und Inklusion | Referent Migration, AWO Sachsen)
Tel.: 0351/ 272 89 527
E-Mail: ilko.kessler(at)awo-sachsen.de