(Berlin) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband hat sich für die Unterstützung der Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil ausgesprochen, einen Arbeitgeberverband Pflege zu gründen, um letztlich zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche zu gelangen.
In der Erklärung des 31-köpfigen Verbandsrates, der diesen Beschluss am letzten Freitag einstimmig fasste, heißt es: „Der Paritätische Gesamtverband sieht in der Gründung des Arbeitgeberverbandes eine Option, um zu guten und verlässlichen Arbeitsbedingungen in der Pflege zu gelangen. Der Gesamtverband wird sich konstruktiv in die Konstituierung und Ausgestaltung des Arbeitgeberverbandes einbringen.“
Der Verband weist zugleich darauf hin, dass die Refinanzierung aller ausgehandelten Tarifverträge und Arbeitsrechtsregelungen sicherzustellen sei. Notwendige bessere Entgelte für die in der Pflege Beschäftigten dürften nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen, die heute bereits von den Zuzahlungen vielfach überfordert seien. Bessere Bezahlung und bessere Leistungen in der Pflegeversicherung müssten Hand in Hand gehen. Der Verband fordert eine gesetzliche Regelung, wonach die Pflegekassen grundsätzlich 85 Prozent der Pflegekosten zu übernehmen haben und der Eigenanteil der Pflegekosten nicht mehr als 15 Prozent betragen darf.
Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes ist das höchste Gremium des Verbandes zwischen seinen Mitgliederversammlungen und setzt sich aus den Vorsitzenden aller Landesverbände und Vertretern großer Mitgliedsorganisationen auf Bundesebene wie dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Kinderschutzbund oder der vornehmlich in Ostdeutschland tätigen Volkssolidarität zusammen.
Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.
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