Die Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) des Paritätischen sind zum 01.01.2019 aktualisiert worden. Alle Änderungen finden Sie hier im Überblick.
Folgende Punkte wurden zum 01.01.2019 aktualisiert:
Richtwerttabelle, Lohnuntergrenzen, Zeitzuschläge 2019
Die Richtwerttabelle wird zum 01.01.2019 um 2,9 % angehoben. Die Entgeltgruppenzulage steigt entsprechend um 2,9 %. Das Gleiche gilt für die in § 5 Abs. 4 AVB I & II geregelten Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, wie auch für die Lohnuntergrenze der AVB, die ab dem 01.01.2019 9,67 Euro beträgt.
Pflegemindestlohn
Ab dem 01.01.2019 steigt der Pflegemindestlohn von 10,55 Euro auf 11,05 Euro im Bereich West einschließlich Berlin. Für den Bereich Ost steigt er von 10,05 Euro auf 10,55 Euro. Soweit mehr als 40 Stunden wöchentlich gearbeitet wird, ist eine entsprechende Anpassung der Tabellenwerte erforderlich (siehe geänderten Hinweis in der Richtwerttabelle).
Die AVBs sowie die dazugehörigen Entgelttabellen finden Sie anbei.
