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Personal: Überarbeitete Arbeitsvertragsbedingungen des Paritätischen Gesamtverbandes

Die Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) des Paritätischen sind zum 01.01.2019 aktualisiert worden. Alle Änderungen finden Sie hier im Überblick.

 

Folgende Punkte wurden zum 01.01.2019 aktualisiert:

Richtwerttabelle, Lohnuntergrenzen, Zeitzuschläge 2019

Die Richtwerttabelle wird zum 01.01.2019 um 2,9 % angehoben. Die Entgeltgruppenzulage steigt entsprechend um 2,9 %. Das Gleiche gilt für die in § 5 Abs. 4 AVB I & II geregelten Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit,  wie  auch  für  die  Lohnuntergrenze  der  AVB,  die  ab  dem  01.01.2019  9,67 Euro beträgt. 

Pflegemindestlohn

Ab dem 01.01.2019 steigt der Pflegemindestlohn von 10,55 Euro auf 11,05 Euro im Bereich West einschließlich Berlin. Für den Bereich Ost steigt er von 10,05 Euro auf 10,55 Euro. Soweit  mehr  als  40  Stunden  wöchentlich  gearbeitet  wird,  ist  eine  entsprechende  Anpassung der Tabellenwerte erforderlich (siehe geänderten Hinweis in der Richtwerttabelle).

Die AVBs sowie die dazugehörigen Entgelttabellen finden Sie anbei.