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Pflege und Altenhilfe: Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln

Über 300.000 Menschen in Sachsen sind pflegebedürftig. Die demografische Entwicklung wird diese Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen lassen. Rund ein Drittel davon wird in einer stationären Pflegeeinrichtung oder durch einen ambulanten Pflegedienst betreut. Bereits heute ist die Versorgungsstruktur an ihrer Belastungsgrenze und erste Lücken entstehen. Der Bedarf an Pflegekräften kann nur unzureichend gedeckt werden.

Pflege ist kein Nischenthema. Alle Bürger*innen haben einen direkten oder indirekten Bezug dazu – in der Verwandtschaft oder im sozialen Umfeld. Ein klares, gemeinsames Handeln von Landespolitik und Verwaltung könnte somit im Alltag der Sächsinnen und Sachsen einen spürbaren Effekt erzielen.

Landesrechtliche Handlungsspielräume nutzen

Obwohl die zentralen Rahmenbedingungen für Pflege hauptsächlich auf Bundesebene gestaltet werden, besitzt der Freistaat Sachsen durchaus Gestaltungsspielraum, der bisher ungenutzt bleibt. Der Bericht der Enquete-Kommission Pflege aus dem Jahr 2019 fasst eine Vielzahl an Handlungsansätzen zur besseren Versorgung und für mehr Qualität in der Pflege in Sachsen zusammen. Doch deren Umsetzung erfolgt nur zögerlich. Daher spricht sich der Paritätische Sachsen für ein Landespflegegesetz aus. Dieses sollte alle pflegerelevanten rechtlichen Regelungen, Anforderungen und Fördermöglichkeiten in Sachsen bündeln, Bürokratie abbauen und notwendige Innovationsanreize setzen.

Landespflegegesetz: Versorgung absichern und Netzwerke vor Ort stärken

Die Altersstruktur in den Kommunen ist sehr unterschiedlich. Ein künftiges Landespflegegesetz soll die Rolle der Kommunen durch transparente Planungs- und Vollzugskompetenz stärken. Damit Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bestmöglich versorgt und Angehörige entlastet werden, braucht es eine verpflichtende kommunale Pflegeplanung. So kann der Bedarf vor Ort analysiert und frühzeitig das passende Angebot geschaffen werden. In dieser Planung sind auch präventive, sozialraumorientierte Ansätze gesetzlich zu verankern wie zum Beispiel Community-Health-Nursing. Zudem muss der Freistaat die Kommunen mehr und verlässlicher als bisher bei Investitionen in eine gute Pflege unterstützen, zum Beispiel bei (Um-)Baumaßnahmen.

Sachsen verfügt über keine flächendeckenden, unabhängigen Beratungsmöglichkeiten zu Pflegeleistungen/-angeboten im Sinne der Betroffenen. Über ein Landespflegegesetz sind wohnortnahe Beratungsangebote für Pflegebedürftige und pflegende An-/Zugehörige sicherzustellen und entsprechend zu fördern.

Um die Pflegekräfte von morgen gewinnen und halten zu können, braucht es gesetzlich verankerte Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsmöglichkeiten, die den Beruf attraktiver machen. Damit die Pflegebedürftigen spürbar entlastet werden, sollten die Ausbildungskosten in der ambulanten und stationären Pflege vom Land mitgetragen werden.


Kontakt

Julia Liebscher (Referat Altenhilfe/ Pflege)
Tel.: 0351 – 828 71 142
E-Mail: julia.liebscher(at)parisax.de