Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, stellt in der heutigen Ausgabe der Rheinischen Post konkrete Maßnahmen gegen den Pflegemangel vor. Unter anderem spricht er sich für ein Prämienmodell aus, um mehr Pflegekräfte in den Beruf zu bringen. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Vorschläge, mahnt aber weitere Verbesserungen für Pflegende an.
Laut der Rheinischen Post plant Herr Westerfellhaus die einmalige Zahlung von bis zu 5.000 Euro steuerfrei an Pflegekräfte zu zahlen, die in ihren Beruf zurückkehren. Gleiches soll für Teilzeitkräfte gelten, die ihre Arbeitszeit aufstocken. Betreiber, die zusätzliche Kräfte in ihren Einrichtungen einstellen, sollen 3.000 Euro pro Kopf erhalten. Zudem soll ein Modellprojekt eingeführt werden, nach welchem die Arbeitszeit der Pflegenden auf 80 Prozent bei vollem Lohnausgleich für drei Jahre beschränkt wird. Dies solle den Pflegeberuf attraktiver machen.
Der Paritätische Gesamtverband spricht von einem guten Anfang. „Wir begrüßen, dass das angekündigte Sofortprogramm-Pflege Gestalt annimmt“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Gleichzeitig mahnt Schneider an, bei der Umsetzung darauf zu achten, dass die Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten nicht auf Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen abgewälzt werden. „Über einmalige Prämienzahlungen freuen sich die Pflegerinnen und Pfleger bestimmt. Um den Pflegenotstand konsequent anzugehen, müssen aber noch dicke Bretter gebohrt werden. Eine Finanzspritze verbessert noch nicht die Arbeitsbedingungen in der Pflege.“
Der Paritätische Gesamtverband fordert Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen mittelfristig 100.000 zusätzliche Pflegekräfte gewonnen werden können.
Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.
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