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Pflegeversicherung: Paritätischer begrüßt SPD-Vorschläge zur Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege

Symbolbild: Kleingeld in einer Hand (Foto: Bilderstoeckchen/ fotolia.com)

Positiv reagierte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Vorstoß der Sozialdemokraten, den Eigenanteil der Pflegekosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu deckeln und stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht zu nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Nach dem ganzen Klein-Klein in der Pflegepolitik wagt nun eine Regierungspartei endlich den notwendigen großen Wurf. Es ist höchste Zeit, dass aus dem Zuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird, die den Betroffenen Sicherheit gibt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohnern zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider.

Eine Deckelung des Eigenanteils, wie von der SPD vorgeschlagen, sowie neue Ansätze zur solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung seien vor diesem Hintergrund ein zentraler Schritt. Der Paritätische spricht sich dafür aus, den Eigenanteil bei den Pflegekosten für die Betroffenen generell auf 15 Prozent zu deckeln. Ausdrücklich stellt sich der Verband auch hinter die Forderung nach der Schaffung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle.


Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.

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