Ist Deutschland ein Einwanderungsland? Ja, sagt der Paritätische und formulierte bereits 2012 und 2015 grundsätzliche Positionen dazu. Nicht zuletzt der beginnende Bundestagswahlkampf holt die Frage nach gelingender Einwanderung nun wieder auf die Tagesordnung. Der Paritätische legte daher Eckpunkte zur aktuellen Diskussion um ein Einwanderungsgesetz vor.
Nachdem in den letzten beiden Jahren der Zuzug von schutzsuchenden Menschen und damit die humanitäre Aufnahme im Vordergrund standen, müssen nun Einwanderungsregelungen außerhalb des Asylrechts wieder stärker in den Blick rücken. Ein Augenmerk liegt dabei insbesondere auf der Erwerbsmigration. Die vom Paritätischen vorgelegten Eckpunkte zur aktuellen Diskussion um ein Einwanderungsgesetz berücksichtigen sowohl die jüngsten Entwicklungen der Zuwanderung und des Migrationsrechts als auch die von einigen Parteien und Institutionen vorgelegten Positionen hinsichtlich eines zukünftigen Einwanderungsrechts.
Die schon 2012 und 2015 formulierten grundsätzlichen Ziele des Paritätischen behalten dennoch ihre Gültigkeit. Dazu gehört etwa, dass zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs zunächst die inländischen Potentiale genutzt werden sollen, die Interessen der Herkunftsländer berücksichtigt werden, ein besserer Schutz von Erwerbseinwanderer(inne)n vor Ausbeutung gewährleistet wird sowie die bestehenden Regelungen transparenter und übersichtlicher gestaltet werden müssen.
Kernaussagen vorliegenden Eckpunktepapiers sind:
Deutschland ist ein Einwanderungsland.
- transparente rechtliche Rahmenbedingungen für eine gelingende Einwanderungs- und Integrationsstrategie
- Anerkennung von Vielfalt als gesellschaftliches Leitbild
- Förderung einer inklusiven, gleichberechtigten Gesellschaft
Familienzusammenführung erleichtern - Schutz von Ehe und Familie ernst nehmen.
- Abschaffung des Nachweises von Deutschkenntnissen als Voraussetzung der Familienzusammenführung
- Erweiterung des Familienbegriffs im Aufenthaltsrecht
- die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte darf nicht über 2018 hinaus verlängert werden
Änderungen bei der Arbeitsmarktzuwanderung umsetzen.
- Verbesserung der Einreisemöglichkeiten für Drittstaatsangehörige zur Arbeitssuche
- Stärkung der Möglichkeiten der Einwanderung für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung
- Verbesserung der Einreisemöglichkeiten zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
- Möglichkeiten der Zuwanderung für Geringqualifizierte
Das vollständige Positionspapier 'Eckpunkte zur aktuellen Diskussion um ein Einwanderungsgesetz' können Sie auf der Website des Paritätischen Gesamtverbandes herunterladen: www.paritaet.org