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Position: Kompetenzorientierung statt starrer Fachkraftquote in der Pflege

Pflegefachkräfte und Pflegebedürftige bei Fitness-Übungen (Foto: jovannic/ fotolia.com)

Der Fachkraftbedarf in der Pflege ist hoch und erste Engpässe werden sichtbar. Gleichzeitig muss die Qualität in der Pflege auch zukünftig abgesichert werden. Der Paritätische Sachsen spricht sich vor diesem Hintergrund für die Flexibilisierung der Fachkraftquote aus. Zeitgemäße Pflege muss von den benötigten Kompetenzen her gedacht werden, um Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Der Gesetzgeber fordert von stationären Pflegeeinrichtungen, eine Fachkraftquote von 50 Prozent einzuhalten. Die bestehende Regelung reicht weit in die 1970er Jahre zurück und wurde seitdem weder wissenschaftlich untermauert noch deren Bedeutung für die tatsächliche Qualität in der Pflege erhoben. Grundsätzlich bietet die 50-Prozent-Quote als Orientierungswert eine gute Grundlage.

Kompetenzen in den Blick nehmen und Pflege zeitgemäß gestalten

Aktuelle Veränderungen in den stationären Einrichtungen sowie ein modernes und professionelles Verständnis von Pflege erfordern ein klientelabhängiges Umdenken. Der Paritätische Sachsen erachtet die starre Fachkraftquote daher nicht mehr als zeitgemäß und fordert deren Flexibilisierung, die sowohl nach oben als auch nach unten wirken kann. Die Fachkraftquote sollte vielmehr an den tatsächlichen Bedarf in den jeweiligen Einrichtungen angepasst werden - steigende Hochaltrigkeit, Multimorbidität und mehr Pflegeleistungen durch die Pflegestärkungsgesetze sowie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff müssen in die Ermittlung miteinfließen.

Eine Einrichtung muss über ein Portfolio an Kompetenzen verfügen können, das den Bedürfnissen der Klientel gerecht wird. Eine Beschränkung auf wenige Berufsgruppen ist nicht mehr zeitgemäß. Die Eigenverantwortlichkeit der Einrichtungen sowie das Vertrauen in Leitungskräfte und erfahrenes Personal kommen hier zum Tragen. Die Fachkraftquote sollte demnach vom jeweils zu pflegenden Klientel, dessen Bedarfen und schließlich dem Konzept der Einrichtung abhängen.

Die qualitätsvolle und bedarfsgerechte Versorgung der pflegebedürftigen Menschen muss im Mittelpunkt der Diskussion um eine flexible Fachkraftquote und den Wandel zu einer eher kompetenzorientierten Personalausstattung stehen. Hierfür bedarf es klarer Definitionen der Aufgabenbereiche für alle Beteiligten sowie Qualifikationsabgrenzungen unter Berücksichtigung der Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte.

Aktuell erfolgt die Definition des Begriffs Fachkraft anhand gesetzlich festgelegter Abschlüsse. Die Pflegepraxis zeigt jedoch, dass weit mehr als die nach dem benannten Rahmen anerkannten Fachkräfte für die Pflegebedürftigen da sind. Beispielhaft zu nennen sind Sozialassistenten oder Arzthelfer. Im beruflichen Alltag sind die unterschiedlichen Kompetenzen der verschiedenen Professionen, die zur beruflichen Handlungskompetenz in der Pflege führen, bisher nicht anerkannt. Unter dem Strich sind alle Beschäftigten in den Einrichtungen Fachkräfte ihres speziellen Aufgabenbereichs.

Personalmix in der Pflege neu denken

Ein Personalmix verschiedenster Professionen fordert von der Leitung und den Teams eine hohe Kommunikationskompetenz sowie Kooperationsbereitschaft. Alle Beteiligten sind gefordert, interprofessionell zu arbeiten.

Je vielfältiger die eingesetzten Berufsgruppen sind, desto mehr gewinnen Abgrenzungsfragen der Berufs- und Tätigkeitsprofile an Bedeutung. Der Qualifikationsmix muss unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe in der Einrichtung ausgestaltet werden.

Gelingt dies, kann sich die Arbeitszufriedenheit positiv entwickeln. Das Wissen ist breit verteilt und vielfältig. Das ermöglicht neue Herangehensweisen und Lösungen. Die Konzentration auf die jeweiligen Kernaufgaben mit genauer Aufgaben- und Leistungsdefinition sichert die Fachlichkeit.

Im besten Fall ergibt sich eine zeitliche Variabilität. Ein Aspekt, der in der heutigen Pflegepraxis so gut wie nicht mehr vorhanden ist. Die variablere Dienstplangestaltung wird durch den Einsatz von mehr Personal vor Ort ermöglicht.

Die fortwährende Qualifikation von Beschäftigten muss durch Arbeitgeber gefördert werden. Der Mix aus verschiedenen Professionen ist weiterzuentwickeln und weniger qualifiziertes Personal (bspw. Pflegehilfskräfte) sollte zu Fachkräften weitergebildet werden. Hierbei sind Ausbildungszugänge, Qualifikationsstufen oder ähnliche Bildungswege zu diskutieren.

Kontakt:

Julia Schulz (Referentin Pflege)
Tel.: 0351/ 491 66 64
E-Mail: julia.schulz(at)parisax.de