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Richtlinie Integrative Maßnahme - Teil 1 - Änderung Antragsfrist

Zum 25.05.2018 wurde die Antragsfrist für Anträge auf Zuwendungen nach Teil 1 der Richtlinie Integrative Maßnahmen geändert. Anträge für das Folgejahr sind bis spätestens zum 31. Juli des laufenden Jahres einzureichen. Für Maßnahmen, die ab 1. Mai oder später beginnen sollen, können Anträge – wie bisher auch – bis 31. Januar des laufenden Jahres eingereicht werden.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz / Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen)