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Richtlinie ‚Integrative Maßnahmen‘ bietet Impulse für gelingende Integration

Spielfiguren verschiedener Farben stehen bunt vermischt auf einem weißen Untergrund. Sie symbolisieren Vielfalt, Miteinander und Integration.

Unter großem politischen und gesellschaftlichen Handlungsdruck legte das Sächsische Staatsministerium für Gleichstellung und Integration (SMGI) im Herbst 2015 die Richtlinie ‚Integrative Maßnahmen‘ vor. Erste Projekte laufen nun und öffnen Türen für Migrantinnen und Migranten.

 „Das Schaffen einer Willkommenskultur ist derzeit eine der großen Herausforderungen in Sachsen. Ich freue mich, dass wir mit der Förderung erstmals das ehrenamtliche Engagement im Bereich der Integrationsmaßnahmen stärken können“, sagte Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, zur Veröffentlichung der Richtlinie. Seit Jahresbeginn nutzen Landkreise, Kommunen, Kirchen, Freie Träger der Wohlfahrtpflege sowie andere gemeinnützige Organisationen die Fördergelder und starten Projekte.

Verschiedene Ansätze ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe

Der Paritätische Sachsen bewertet die Richtlinie als einen wichtigen, aber auch längst überfälligen Schritt. „Die Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund wird dadurch unterstützt. Außerdem stärken die dadurch möglichen Projekte den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen“, ist Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen, überzeugt. „Aus den Reihen unserer Mitgliedschaft haben sich bereits einige Träger erfolgreich mit ihren Projektideen beworben. Andere wiederum müssen ihre Ansätze nachbessern oder fielen den recht langen Bearbeitungszeiten in der Bewilligungsstelle oder den erschöpften Fördermöglichkeiten zum Opfer.“

Durch die anteilige Finanzierung des Freistaats können beispielsweise psychosoziale Angebote für traumatisierte Geflüchtete, Beratungsangebote für Asylsuchende, Unterstützung des Ehrenamtes oder Möglichkeiten des interkulturellen Kompetenzerwerbs für Fachkräfte der Sozialen Arbeit umgesetzt werden. „Besonders interessant ist das Projekt einer Mitgliedsorganisation, welches gezielt die geförderten Integrationsprojekte evaluiert und begleitet. So lassen sich nicht nur die gelingenden und vielleicht weniger erfolgreichen Ansätze besser erkennen, sondern auch Rückschlüsse für die weitere Integration ziehen.“, stellt der Migrationsreferent fest. Kritisch merkt Kreuzberg an, dass aktuell keine Transparenz aller durch die Richtlinie geförderten Träger vorliege. Hier müsse das SMGI umgehend für Klarheit sorgen.

Mit Hilfe der aktuell vorgesehenen Neufassung der Richtlinie sollen weitere Integrationsbausteine förderfähig werden. Dazu gehören beispielsweise das Landessprachangebot, regionale Integrationskoordinatoren und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende.

Langfristige Perspektive für Integration absichern

Die sich abzeichnende stärkere Unterstützung der kommunalen Integrationsarbeit muss aus Sicht des Paritätischen durch ausreichende Integrationsangebote der Zivilgesellschaft in Form von haupt- und ehrenamtlicher Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege flankiert werden. Diese Weiterentwicklung bezieht sich ebenfalls auf den aktuellen Bewilligungszeitraum der geförderten Projekte. Wo Integrationsprozesse als langfristige Prozesse verstanden werden, müssen die Instrumente länger als ein Jahr vorgehalten und wirksam sein können.

Die Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen ist eine wichtige Grundlage für die zu leistende Integrationsarbeit in Sachsen. Nun gilt es, ihre inhaltliche, strukturelle und finanzielle Weiterentwicklung an den aktuellen Herausforderungen und den Erfahrungen der ersten Projekte auszurichten. Der Paritätische und seine beteiligten Mitgliedsorganisationen stehen dafür als Diskussions- und Integrationspartner gern zur Verfügung.

Kontakt:

Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration
Tel: 0351/ 491 66 78
E-Mail: hendrik.kreuzberg(at)parisax.de