Kontaktaufnahme

Rückblick Informationsveranstaltung Pflegeberufereform am 3.6.3019

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland als Fondsverwaltende Stelle in Sachsen sowie eine Beraterin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) haben die Teilnehmenden der Veranstaltung über die nächsten Schritte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bzw. bis zum Ausbildungsbeginn am 1. März 2020 informiert.

1. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Frau Martina Pfaff:

„Kooperationen in der Pflegeausbildung“

Frau Martina Pfaff als Vertreterin des Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) informierte in ihrem Vortrag über die notwendigen Voraussetzungen und Umsetzungsschritte der durch die Pflegeberufereform geforderten Kooperationen. Auf Bundesebene wurden in einer Arbeitsgruppe Bausteine für Musterkooperationsverträge auf Empfehlungsbasis erarbeitet. Sobald diese veröffentlicht werden, wird das BaFzA die Bausteine sowie die bisher noch nicht veröffentlichte Präsentation mit den Informationen des Fachtages zum Versenden freigeben. Der Paritätische Sachsen informiert in einer darauf folgenden Fachinformation dann darüber.

2. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland - Sächsischer Ausbildungsfonds Pflegeberufe - Herr Philipp Gallasch:

„Die neue Ausbildungsfinanzierung für die Pflegeberufe“

Im zweiten Teil der Fachveranstaltung informierte Herr Gallasch über die Arbeitsgrundlagen und Regelungen der Fondverwaltenden Stelle in Sachsen und stellte den Ablauf für die Mitteilungspflichten der Einrichtungen dar. Alle weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Präsentation.

Der 15.6.2019 als bisher gesetztes Datum der Meldepflicht wird, aufgrund der von sich noch im Aufbau befindenden technischen Voraussetzungen bei der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, nicht realisierbar sein!

Für die Einrichtungen der Pflege ist von der Fondverwaltenden Stelle folgende Zeitschiene und Verfahren angekündigt wurden:

Ablauf der Registrierung bei der Fondverwaltenden Stelle für die Meldepflichten:

  • Alle Einrichtungen erhalten ein am 17.6. 2019 versandtes initiales Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland für das Meldeverfahren. Dieses beinhaltet Erläuterungen, Startpasswort, individuelle ID für jede Einrichtung sowie Registrierungslink für das Webportal.
  • Darüber erfolgt dann eine erste Anmeldung laut dem im Schreiben beinhalteten Verfahren. Die Einrichtung hat für die erste Anmeldung 2 Wochen Zeit. Die erste Anmeldung beinhaltet u.a. Stammdaten; Haupt- und stellvertretender Ansprechpartner etc. Dieses Formular wird dann als PDF ausgedruckt und ist vom Geschäftsführer*in der Einrichtung zu unterzeichnen und an die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland per Post zu übersenden.
  • Die Prüfzeit auf Plausibilität bei der Fondverwaltenden Stelle beträgt danach eine 1 Woche.
  • Danach erst erfolgt ein Vollzugang für die Einrichtung, der die Freischaltung des Meldeportals bewirkt. Die Frist der Meldung beginnt demzufolge drei Wochen nach dem 17.6.2019 und ist dann 2 Wochen möglich.

Wir verweisen auf die Anweisungen des Initialschreibens der Fondverwaltenden Stelle, welches bei Ihnen eingehen wird und die direkten Handlungsschritte beinhaltet.

3.    Aktuelle Informationen zur Umsetzung in Sachsen:

      I.        SMSV hat einen neue Stabstelle eingerichtet

  • Aufgabe: Leitung und Steuerung der Umsetzung PFBRG
  • Zunächst befristet bis: 31.12.2019

    II.        Gesetz zur Ausführung des PFBRG im Freistaat Sachsen (SächsPflBAusfG)

  • Gesetz wurde am 23.05.2019 im Sächsischen Landtag besprochen (inkl. Eilanträge, die aus der Anhörung im Landtag im 25.03.2019 resultierten)
  • Gesetz soll unmittelbar nach der Sitzung verabschiedet worden sein
  • Veröffentlichung wird in Kürze erwartet 
  • Die DRV wird durch das SächsPflBAusfG offiziell als Fondverwaltende Stelle in Sachsen beauftragt.

III. Rechtsverordnungen zum SächsPflBAusfG

  • bis 12/ 2019 werden diese veröffentlicht
  • hier werden alle Regelungen für Sachsen getroffen, die der Bund gesetzgeberisch zur Umsetzung fordert

IV. Beginn der Ausbildung in Sachsen

  • Ziel ist es, die neue Ausbildung in Sachsen am 01.März 2020 zu starten (geschätzt: ca. 500 Azubi´s im 03/ 2020 erwartet, ab 1.August 2020 weitere 2500 Azubi´s)
  • In Sachsen wurden bisher ca. 3000 Pflegekräfte (AP, KP, KiKP)/ Jahr ausgebildet, Zahlen sollen mind. gehalten werden

V. Schulbudget in Sachsen

  • wurde erfolgreich verhandelt, Unterschriftsverfahren läuft aktuell
  • Abschluss in einem der ersten Bundesländer in Deutschland
  • Abschluss: 2020: 7650,00 €/ Azubi/ Jahr; ab 2021: 7750,00 €uro/ Azubi/ Jahr

 VI. Verhandlungen Träger der praktischen Ausbildung (TprA)

  • Verhandlungen TprA werden aktuell noch fortgesetzt
  • LE und KT haben ihre Forderungen nochmals aktualisiert, Prüfung läuft noch
  • nächster Verhandlungstermin: 12.Juni 2019
  • wird keine Einigung gezielt => Schiedsstelle
  • Schiedsstellen-VO + alle Vorbereitungen hierfür sind getroffen (Vorsitz Schiedsstelle Dr. Lucke, RA Leipzig, wurde im Losverfahren bestimmt) 
  • Einigung bzgl. der Abgrenzung amb. Pflegefachkräfte wurde bereits erzielt: 40 % SGB XI, 60 % SGB V; 40 h/ Wo. = 1 VZÄ

VII. Prüfungsvollzug soll in Sachsen vereinfacht werden

  • Aktuelle Regelung in der Zuständigkeit für Prüfungen: a) Altenpflege = LASUP b) Krankenpflege, Kinderkrankenpflege = Landesdirektion Sachsen
  • Neu: Landesdirektion Sachsen (hier werden ab 2020 alle Aufgaben gebündelt  (Abstimmungen zur Personalplanung SMK, SMI, SMS  läuft gerade)
  • Einer der ersten wichtige Aufgaben = Start einer verkürzten Ausbildung soll schnell ermöglicht werden (Anrechnung von Vorqualifikationen, z.B. durch Helferabschluss)

VIII.  Verordnung bzgl. Eignung von weiteren Einrichtungen (sog. „Nadelöhrbereiche“ insbesondere Pädiatrie, Psychosomatik, Psychiatrie)

  • hierfür wird das Land Regelungen treffen, Öffnungsklauseln werden für Sachsen geplant
  • SMS wird 1.Aufschlag mit Vorschlägen machen => Leistungserbringer sind aufgefordert, weitere Vorschläge zu machen
  • vorgesehen ist, dass bestimmte Einrichtungen generell anerkannt werden (anders als in Thüringen, wo sich jede Einrichtung offiziell anerkennen lassen muss)
  • ein sog. „Auffangtatbestand“ soll es ermöglichen, dass die Landesdirektion Sachsen auch später noch weitere geeignete Einrichtungen anerkennt

 IX. Praxisanleiterproblematik in Nadelöhrbereichen

  • fehlen geeignete Praxisanleiter in den sonstigen Einrichtungen (z.B. Kinderarztpraxen), schlägt das SMSV hierzu vor, dass die Schulen die Praxisbegleitung vornehmen – weitere Informationen zum Verlauf der Gespräche werden folgen.

 X. Umlage Verordnung in Sachsen

  • SMSV will hierzu klären, ob diese für Sachsen separat noch nötig ist (Gespräche mit den Verbänden hierzu wurden angekündigt)

 XI. Weiterbildungsverordnung

  • Praxisanleiterausbildung muss angepasst werden (200 h => 300 h): Überarbeitung und Anpassung ist bis 12/ 2019 vorgesehen
  • Verbände werden zu Inhalten/ Ergänzungen nochmals angefragt

 XII. 24 h/ Jahr Weiterbildungsverpflichtung der Praxisanleiter*innen (PAL)

  • 2020 wird es hierzu keine konkreten inhaltlichen Vorgaben vom Land Sachsen geben
  • aktuell wird ein Grundkonzept für Pflegeberufe ausgeschrieben (Module für die PAL-Weiterbildung sollen entwickelt werden)
  • 2021 muss abgewartet werden => gg.falls werden konkretere Vorgaben für 24 h Fortbildungsinhalte festgelegt

XIII.  Rahmenlehrplan Bundesebene

  • BMG und BMFSFJ müssen bis 1.Juli 2019 eine Vorlage erarbeiten => Zeitscheine sehr eng (PROBLEM vor allem für Pflegeschulen!)
  • Bis 30.Juni 2019 gibt es aus der Fachkommission zur Erarbeitung keinerlei Informationen (aufgrund Verschwiegenheitserklärung)
  • SMSV hat an den BUND den Hinweis gegeben, dass die Genehmigung des Rahmenlehrplanes sofort erfolgen muss.
  • Alle Bundesländer haben ein zusätzliches Schreiben an den BUND gerichtet, dass die Genehmigung des Rahmenlehrplans noch vor der Sommerpause erfolgen muss.
  • Nach Erscheinen des Rahmenlehrplans werden umgehend erarbeitet: a) Landeslehrplan Sachsen b) Curricula Schulen (erfolgt zum Teil schon an den Schulen)

XIV. Hochschulische Pflegeausbildung

  • wird vorbereitet und in den Gremien thematisiert, Zuständigkeit: SMS und SMK

XV. Helferausbildung

  • Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachkraft mit einer bestehenden Helferqualifikation um 1 Jahr soll in Sachsen ermöglicht werden
  • Anerkennung der Zwischenprüfung als Helferabschluss wird noch geprüft, Verbände machen sich dafür stark

Über alle weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah informieren. Wir stehen für Rückfragen zur Verfügung.