In Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung am 11.11.2020 lud der Vorstand letzte Woche zu Regionalkonferenzen in Chemnitz, Leipzig und Dresden ein. Die Mitgliedsorganisationen tauschten sich intensiv über die Erfahrungen, andauernden Probleme und positiven Effekte in der ersten Corona-Virus-Welle aus. Insbesondere die Praxisberichte von Mitgliedern, die in ihren Einrichtungen Corona-Fälle zu beklagen hatten, stießen auf großes Interesse. Im zweiten Teil der Konferenzen stellte der Vorstand die Änderungsvorschläge der Satzung sowie der Beitragsordnung vor und beantwortete alle Fragen diesbezüglich.
Die Regionalkonferenz in Dresden wurde zusätzlich per Live-Stream übertragen. 18 Mitgliedsorganisationen haben dieses Angebot genutzt.
Die Änderungsvorschläge der Satzung beziehen sich auf:
- Klare Aufnahmegrundsätze verankern
- Ausschlussgründe klarstellen
- Verbandliche Werte herausstellen
- Befristete Mitgliedschaften ermöglichen, wenn Mitgliedsorganisationen noch nicht alle Aufnahmegrundsätze erfüllen
- Pflichten der Mitglieder zur Mitwirkung klarstellen
- Modernisierung der Kommunikation zur Mitgliederversammlung: Einladung per Mail, Fristen für Anträge
- Befristung der Wiederwahl des Vorsitz auf maximal 2
- Anpassung der Beiratslegislatur an die des Vorstands
- Einige redaktionelle bzw. Verfahrensklarstellungen
Die Änderungsvorschläge der Beitragsordnung beinhalten:
- Der Mindestbeitrag soll unverändert bei 300 EUR bleiben
- Die Anhebung des Hebesatzes von 0,27% auf 0,29% der Bruttopersonalkosten
- Gemeinschaftliche Veranlagung von Organschaften
- Anhebung des Deckels auf 24 TEUR bzw. 27 TEUR im Sinne einer nachholenden Dynamisierung
- Dynamisierung des Deckels mit jährlich 6%
Die Anregungen der Mitgliedsorganisationen aus den drei Regionalkonferenzen diskutiert der Vorstand in den nächsten Wochen.
Die endgültige Vorlage zur Änderung der Satzungs- und Beitragsordnung erhalten die Mitgliedsorganisationen fristgerecht vier Wochen vor der Mitgliederversammlung am 11.11.2020.