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Rund 130 Fachkräfte diskutierten in Dresden über Partizipation als Grundlage gelingender Erziehungshilfe

Die Beteiligung von Mädchen, Jungen und Eltern in den Einrichtungen und Diensten der Hilfe zur Erziehung ist für die Kinder- und Jugendhilfe seit vielen Jahren gesetzlich verankert. Im Jahr 2012 wurde das eigenständige Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beratung gesetzlich verstärkt und die Einrichtungsträger verpflichtet, Konzepte und Verfahren für Rechte, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten auszugestalten. Damit ist der Rahmen gesetzt, um Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu entwickeln und in der pädagogischen Praxis mit Leben zu erfüllen. Auf der anderen Seite zeigt sich immer wieder, dass dies weder bei den Jugendämtern, noch in Einrichtungen und Diensten ein Selbstläufer ist. Es gilt, eine Kultur der Beteiligung zu entwickeln und zu leben, die für das Gelingen erzieherischer Hilfen unverzichtbar ist.

Zur Fachtagung 'Partizipation - Grundlage gelingender Erziehungshilfe' am 25./26. September 2014 kamen 130 in Fachkräfte und Studierende nach Dresden. Prof. Ullrich Gintzel führte für den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. in das Thema ein. In ihren Vorträgen gingen Prof. Dr. Mechthild Wolff von der Hochschule Landshut, Wolfgang Trede, dem Amtsleiter des Jugendamtes Böblingen und Mitglied der Sachverständigenkommission zum 14. Jugendbericht, Prof. Dr. Johannes Münder von der TU Berlin sowie Prof. Dr. Friedhelm Peters von der Hochschule Erfurt das Thema auf Forschung, Erfahrungen und das Recht auf Beteiligung ein.

Die Vortragsinhalte wurden anschließend in sieben thematischen Foren vertieft. Die Teilnehmenden diskutierten die Beteiligung an der individuellen Hilfeplanung in Verantwortung des Jugendamtes, die Verwirklichung von Beschwerderechten in Einrichtungen und in der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Kritik an mangelnder Beteiligung durch unzureichende individuelle Hilfen und durch Unterbringung in Geschlossenen Einrichtungen wurde ebenfalls thematisiert.  Das besondere Interesse vieler Tagungsteilnehmenden galt einem Forum in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, die in Jugendhilfeeinrichtungen leben und über ihre Beteiligungserfahrungen berichteten

Veranstalter der Tagung war der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., eine Mitgliedsorganisation des Paritätischen Sachsen, die in Dresden und den angrenzenden Landkreisen ombudschaftliche Beratung zur Leistungsgewährung in der Jugendhilfe anbietet. In Kooperation unterstützten die Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, die Evangelische Hochschule Dresden, die Hochschule Mittweida, der Paritätische Sachsen, die Arbeiterwohlfahrt Sachsen sowie der Caritasverband Dresden-Meißen die Fachtagung.

Weitere Informationen zur ombuschaftlichen Beratung in Sachsen finden Sie unter www.jrv-dresden.de. Die nächste Fachtagung zu Ombudschaft und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen wird voraussichtlich in einem Jahr stattfinden.