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Sachsens Weg zu mehr Inklusion - Auf halber Strecke zum Landesaktionsplan

Landesaktionsplan UN-Behindertenrechtskonvention(BRK) Sachsen

Erst kürzlich feierte die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland ihr siebenjähriges Jubiläum. Wie diese in Sachsen umgesetzt werden kann, diskutiert die Staatsregierung seit dem Sommer 2015 in einem offenen Dialog. Ziel ist die Verabschiedung eines Sächsischen Landesaktionsplanes, dessen Zwischenbericht nun vorliegt.

Beteiligung als Chance und Auftrag

Der breit angelegte Beteiligungsprozess stieß auf großes Interesse und erzeugte entsprechend große Erwartungen an ein zukünftiges Ergebnis. Auf der Onlineplattform www.buergerbeteiligung.sachsen.de können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 16. Mai 2016 ihre Hinweise, Ideen und Kommentare zu den einzelnen Handlungsfeldern des Aktionsplanes rückmelden.

Gleichzeitig gab es fünf Arbeitsgruppen, die sich sowohl interministeriell als auch aus Akteuren der Selbsthilfe, der Wohlfahrtsverbände und der Kommunalen Spitzenverbände zusammensetzten. Thematisch orientierten sich die Arbeitsgruppen an folgenden Handlungsfeldern: Bildung; Arbeit und Mobilität; Gesundheit und Rehabilitation, Familie; Wohnen und inklusiver Sozialraum; Gesellschaftliche Teilhabe. Ein nachvollziehbarer und guter Ansatz.

Richtige Schritte sind erkennbar

Es gibt Aussagen, die Mut machen und die den Weg in die richtige Richtung zeigen. So wird beispielsweise das Ziel formuliert, mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Ein Ansatz ist, die Ausbildungsinhalte für Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) entsprechen jenen einer regulären Ausbildung anzupassen und modular aufzubauen. Zudem sollen bereits bestehende Strukturen wie Integrationsfirmen besser unterstützt werden.

Auch die Aussagen zum Thema Gesundheit greifen aktuelle Entwicklungen auf, wenn von einer bedarfsgerechten Anpassung und Erweiterung von Pflegeangeboten oder adäquaten Hilfeangeboten für ältere Menschen mit Behinderungen die Rede ist.

Zeitrahmen zu eng gesteckt und wichtige Aspekte fehlen

Als schwierig erachteten insbesondere die Wohlfahrtsverbände den eng gestrickten Zeitrahmen, in dem die Handlungsziele zu erarbeiten und auszuformulieren waren. Die Auswirkungen dessen zeigen sich beispielsweise bei einem der zentralen Themenfelder: Wohnen und Sozialraum. So sucht man Aussagen zu Unterstützungsmöglichkeiten für jene Menschen, die ohne Hilfe nicht selbstbestimmt wohnen und auch keine externen Angebote zur Tagstrukturierung (mehr) in Anspruch nehmen können, vergebens. Hier bleibt der Zwischenbericht eher vage, wenn er unter den Maßnahmen lediglich Untersuchungen und Evaluationen vorsieht.

Handlungsziele mit Leben füllen

Als eines der letzten Bundesländer erstellt Sachsen seinen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. Dieser Plan darf sich allerdings nicht nur mit der Formulierung von Handlungszielen begnügen. Wie diese zu erreichen sind, wer dabei mitwirken soll und vor allem die Finanzierung einer bevorstehenden Umsetzung müssen klar benannt werden. Andernfalls droht das Vorhaben zur reinen Makulatur zu werden. Es wird sich in Sachsen kein Bordstein von allein absenken, nur weil eine Arbeitsgruppe ihn als Barriere identifiziert hat. Wenn aus Worten Taten werden sollen, dann braucht es neben Handlungswillen auch Geld.

Denn vollständigen Artikel lesen Sie in den Landesseiten des Verbandsmagazin 4/2016.

 

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