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Sachsenweite Regeln für Notbetreuung in Kitas notwendig

Die Zahl der Kinder in der Notbetreuung in sächsischen Krippen und Kitas steigt. Die Umsetzung gestaltet sich derzeit jedoch sehr unterschiedlich. Der Paritätische Sachsen fordert klare Vorgaben, um Kinder und Personal zu schützen.

Mit der Erweiterung des Personenkreises, der Anspruch auf eine Notbetreuung seiner Kinder in sächsische Krippen und Kitas hat, steigt die Anzahl der zu betreuenden Kinder in den Einrichtungen. Unklar ist indes wie die Betreuung im Sinne eines ausreichenden Infektionsschutzes erfolgen soll. Das Vorgehen in den Einrichtungen ist daher sehr verschieden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen fordert nun klare Vorgaben vom Freistaat. Zum einen geht es darum, das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Zum anderen braucht das Personal Sicherheit und den Rückhalt einer verbindlichen Regelung, wenn beispielsweise Kinder abgewiesen werden müssen, weil die Kapazitäten einer Einrichtung erschöpft sind.

„Uns erreichen reihenweise Anfragen von Kitaleiter*innen, die sich mit der Umsetzung der Notbetreuung allein gelassen fühlen. Zum Teil gibt es schon wieder Gruppen mit acht und mehr Kindern. Das kommt dem Normalbetrieb so nahe, dass es Infektionsschutz schwierig macht“, kritisiert Friderun Hornschild, Referentin Bildung des Paritätischen Sachsen.

Der Verband plädiert für sachsenweit einheitliche Grundsätze. Neben einer zeitweisen Senkung des Betreuungsschlüssels von einer Fachkraft auf fünf Kinder in der Kita müssen Vorgaben zum Infektionsschutz sowie praktikable Verfahren zur Verteilung der Kinder auf örtliche Einrichtungen bestehen.

Die Referentin sagt: „Abstandsregeln sind in der Arbeit mit kleinen Kindern nicht umzusetzen. Deshalb müssen die Gruppengrößen beschränkt werden. Das bedeutet wiederum, dass die Kapazitäten in den Einrichtungen schnell an ihre Grenzen geraten können, wenn weitere Personengruppen Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder erhalten. Daher muss die Verteilung der Plätze vor Ort gut koordiniert werden, damit niemand abgewiesen werden muss. Mit der Verteilung haben die Kommunen in den letzten Wochen bereits erste, gute Erfahrungen gemacht. Eine allgemeinverbindliche sächsische Regelung hilft nicht nur bei der praktischen Umsetzung, sondern stärkt den pädagogischen Fachkräften den Rücken.“ Zudem brauche es eindeutige Aussagen zum Umgang mit jenen Fachkräften, die zur Risikogruppe gehörten und von daher besonderen Schutz benötigen.

Der Paritätische Sachsen verweist zudem auf das Epidemiologische Bulletin des Robert-Koch-Instituts zur Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen vom 23.4.2020 in dem weitere Hinweise aufgeführt werden. Bei der Umsetzung muss der Freistaat den Einrichtungen unter die Arme greifen und darf die Fachkräfte nicht allein lassen.

Bisher liegen dem Verband noch keine Informationen vor, dass der Freistaat ein entsprechendes Konzept auf den Weg bringt. In Gesprächen mit Politik und Verwaltung setzt sich der Verband für eine Lösung ein, die Infektionsschutz einerseits und eine pädagogisch angemessene Versorgung andererseits absichert. In Abstimmung mit den anderen Wohlfahrtsverbänden erarbeitet der Paritätische Sachsen zudem Vorschläge, wie eine Rückkehr zum Regelbetrieb auszugestalten ist.

 

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