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Schulgesetzänderung: Bildungsempfehlung in Sachsen setzt Kinder weiterhin unter Druck

Zu sehen sind die oberen Spalten eines Schulstundenplans mit den Spalten Zeit und den Wochentagen sowie einigen Unterrichtsfächern.

Die aktuelle Schulgesetzänderung verbessert die Mitsprache der Eltern bei der Schulwahl nach der Grundschule. Die dafür ausgesprochene Bildungsempfehlung kommt nach Meinung des Paritätischen Sachsen in der vierten Klasse weiterhin zu früh und ist als Instrument in Frage zu stellen.

Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule wird in jedem Bundesland individuell geregelt. In den meisten Ländern erhalten Eltern am Ende der Grundschulzeit ihres Kindes eine Bildungsempfehlung, die in der Regel nicht bindend ist.

Am 01.02.2017 beschloss der Sächsische Landtag der Entwurf der Fraktionen CDU und SPD mit dem Titel "Viertes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen". Diese Novellierung des sächsischen Schulgesetzes betrifft eben diese Bildungsempfehlung und sorgt dafür, dass das in der sächsischen Verfassung verbriefte Elternrecht zur Letztentscheidung unumschränkt gelten wird. Danach können Eltern ihr Kind auch auf ein Gymnasium schicken, wenn es den Notendurchschnitt von 2,0 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde nicht erreicht hat. Voraussetzung dafür ist ein Beratungsgespräch an dem Gymnasium, welches das Kind besuchen soll – und ein Test.

Unsere Referentin für Bildung, Dr. Susanne Kleber, kommentiert den Beschluss wie folgt:

„Ob sie wirklich hilfreich ist, diese Bildungsempfehlung, wagen nicht nur Pädagog(inn)en zu bezweifeln. Angesichts der in der sächsischen Variante formulierten Absichten und Prozesse ist die Grundschule leider immer noch nicht vom Dilemma befreit, den Leistungswillen und die Fähigkeiten von Kindern anders als mit Noten abzubilden.

Ob Eltern mit einem Gespräch angesichts knapper Zeitressourcen an Gymnasien geholfen wird, eine so weitreichende Entscheidung für und mit ihrem Kind zu treffen, sei ebenfalls dahin gestellt, da diese Entscheidung über den weiteren Bildungsweg eines Kindes viel zu früh getroffen werden muss. Die Oberschule bleibt mit diesem Gesetz merkwürdigerweise außen vor.

Die kindlichen Potenziale am Übergang von der vierten Klasse in weiterführende Bildungseinrichtungen können kaum eingeschätzt werden und schon gar nicht objektiv. Der Stress bei Kindern, Eltern und Pädagog(inne)en bleibt somit auch mit dem neuen Gesetz zur Bildungsempfehlung in Sachsen bestehen. Ganz zu schweigen vom selektiven Druck einer viel zu frühen Auslese, die keine Chancengerechtigkeit schafft und Kinder aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt.“

Kontakt:

Dr. Susanne Kleber, Referentin für Bildung
Tel.: 0351/ 491 66 66
E-Mail: susanne.kleber@parisax.de