Kontaktaufnahme

Schuljahr 2022/23: Schüler*innen aus der Ukraine an Schulen in freier Trägerschaft

Für die Finanzierung geflüchteter ukrainischer Schüler*innen werden die allgemeinen Ersatzschulfinanzierungsregelungen genutzt. Mit dem LaSuB mussten Sie für zügige Abschlagszahlungen monatliche Meldungen  nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ZuschussVO vereinbaren. Dafür gibt es entsprechende Formblätter.

In der Vereinbarung mussten jeweils Schule mit Schularten und Bildungsgängen aufgeführt werden, in denen die Aufnahme ukrainischer Schüler*innen erfolgt. Ebenfalls übermittelt werden musste ein Formular mit monatlichen Meldungen der Schüler*innen.

Die entsprechenden Vereinbarungen laufen Ende des Schuljahres 2021/2022 aus.

Womöglich kommt das LaSuB selbst auf Sie zu und weist auf die nötige Verlängerung hin. Andernfalls werden Sie am besten selbst aktiv und bitten um Verlängerung.

Für Ihre Fragen können Sie sich gern an Nicole Börner wenden.

Kontakt

Nicole Börner
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
Telefax: 0351 - 828 71 100

E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de