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Kontaktaufnahme

Sondierungen: Geplante Regelungen zum Familiennachzug blenden die betroffenen Menschen aus

Hendrik Kreuzberg (Referent Migration, Paritätischer Sachsen), ein Mann mittleren Alters, steht mit karriertem Hemd vor einer holzfarbenen Wand und spricht in ein Mikrofon.

Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration

Die heute bekanntgewordenen Ergebnisse der Sondierungen zwischen SPD und CDU/CSU lassen beim Thema Familiennachzug für Geflüchtete eine restriktive Handschrift erkennen, die zu Lasten der Betroffenen geht, kritisiert Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen.

Die Frage des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige ist seit Wochen eines der viel diskutierten Themen im Vorfeld einer möglichen Regierungsbildung. Die heute bekanntgewordenen Vorhaben der Sondierenden von CDU/CSU und SPD zeigen jedoch, dass Lösungen im Sinne der betroffenen Familien nicht in Sicht sind.

Hendrik Kreuzberg, Referent für Migration des Paritätischen Sachsen, kommentiert die Ergebnisse: „Das Sondierungsergebnis zum Familiennachzug für Geflüchtete bleibt hinter dem rechtlichen Anspruch und dem menschlich Gebotenen zurück. Die Beteiligten denken offensichtlich nur restriktiv, anstatt die Chancen des Ermöglichens zu erkennen und zu fördern. Die faktische Verlängerung des ausgesetzten Familiennachzugs ist für die betroffenen Mütter, Väter, Töchter und Söhne nur schwer erträglich. Deren weitere Integration wird somit ein Bärendienst erwiesen. Damit stellen sich CDU/CSU und SPD gegen das Recht auf die Einheit der Familie.“

Als besonders kritisch bewertet Kreuzberg das Vorhaben, den Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen mit subsidiären Schutz generell zu unterbinden. Minderjährige auf diesem Weg von ihren Familien getrennt zu halten und auf deren Kosten Abschreckungsszenarien aufbauen zu wollen, sei zynisch, wenn man an anderer Stelle die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz plane.

Der Referent sagt weiter: „Die Sondierenden dokumentierten ihr fehlendes Verständnis für die Chancen des Familiennachzugs hinsichtlich der gelingenden Integration um ein weiteres, wenn sie die Möglichkeit des Familiennachzugs abhängig vom Gesamtkontingent für die Aufnahme von Geflüchteten machen. Auch die Regelung, dass subsidiär Geschützte nur dann der Familiennachzug gewährt werden soll, wenn ‚eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist‘ verkennt die Realität der Verwaltungspraxis oder nimmt bewusst die Verweigerung des Nachzugs zu Lasten der betroffenen Familien in Kauf.“

Kontakt:

Hendrik Kreuzberg (Referent für Migration)
Tel.: 0351/ 491 66 78
E-Mail: hendrik.kreuzberg(at)parisax.de