Die aktuellen Beschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auch in Sachsen auf die Angebote der Sozial- und Bildungsarbeit aus. Viele Träger haben bereits Einnahmeausfälle und befürchten zukünftige finanzielle Einschnitte. Der Schutzschirm des Bundes soll das verhindern – tut dies jedoch nur teilweise.
Mit dem am Montag im Bundeskabinett verabschiedeten Schutzschirm versucht die Bundesregierung, die Auswirkungen der Corona-Epidemie und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen abzumildern. Dank des Einsatzes des Paritätischen Gesamtverbandes und weiterer Wohlfahrtsverbände ist es gelungen, auch soziale Träger unter den Schutzschirm zu bekommen.
So ermächtigt der Bund die Kostenträger, unabhängig von der erbrachten Leistung Gelder an die Leistungserbringer zu zahlen. Als Richtwert werden 75 Prozent der Mittel veranschlagt, die ursprünglich geplant waren. Dabei können allerdings in den Bundesländern Abweichungen vereinbart werden. Betroffen sind hauptsächlich Leistungen nach SGB VIII, IX und XII, die in Landes- bzw. kommunaler Zuständigkeit erbracht werden. Ausfälle und Mehrkosten in der Pflege werden separat über das Krankenhausentlastungsgesetz geregelt. Regelfinanzierte Angebote der Eingliederungshilfe brauchen nach Aussage des Kommunalen Sozialverbandes ebenfalls keine Einschnitte zu befürchten.
Paritätischer setzt sich für existenzsichernde Finanzierung ein
„Derzeit herrscht viel Unsicherheit, inwieweit die Finanzierung durch die Gebietskörperschaften fortgesetzt wird, wenn Angebote wegen der aktuellen Corona-Epidemie nicht die vereinbarten Leistungen erbringen können. Bis die Regelung des Bundes tatsächlich greift und klar ist, wie beispielsweise die einzelnen Kommunen damit umgehen, setzen wir uns bei den entsprechenden Stellen dafür ein, die Finanzierung in voller Höhe fortzuführen“, sagt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen. Der Verband sei mit den Kostenträgern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat in engem Kontakt, um eine für alle Träger vertretbare Lösung zu finden.
Gleichzeitig rät der Landesgeschäftsführer den Mitgliedern, sich auf mögliche Einschnitte vorzubereiten und unternehmerische Vorsorge zu treffen: „Wir erleben dieser Tage sowohl in der Politik als auch der Verwaltung eine hohe Gesprächsbereitschaft und den Willen, die Auswirkungen der Corona-Epidemie sowie der damit verbundenen Maßnahmen abzupuffern. Ehrlicherweise muss aber gesagt werden, dass eine vollständige Finanzierung von derzeit nicht arbeitsfähigen Angebote nicht zu erreichen sein wird, wenn die Krise länger anhält. Die vom Bund benannte 75-Prozent-Finanzierung muss hier aber unbedingt als Untergrenze betrachtet werden. Das machen wir gegenüber den zuständigen Stellen deutlich und werden uns zudem für eine existenzsichernde Finanzierung stark machen.“
Die Sicherung der Sozial- und Bildungslandschaft auch über die aktuelle Krise hinaus ist derzeit das Kernanliegen der Verbandstätigkeit. Dazu stimmt der Paritätische Sachsen sein Vorgehen soweit wie möglich mit den anderen Spitzenverbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege ab, um die Schlagkraft noch einmal zu erhöhen. Der derzeitige Vorsitz in der Liga kommt dem Verband und somit auch seinen Mitgliedsorganisationen hierbei zu Gute.
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Nähere Informationen zum Sozialschutz-Paket lesen Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Erklärende Ausführungen finden Sie zudem in der nachstehenden Information des BMAS.