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Soziale Daseinsvorsorge in der Raumplanung stärken

Symbolbild: Sprechblasen, Dialog, Frage, Antwort (fidaolga - stock.adobe.com)

Soziale Infrastruktur muss im Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen verbindlich verankert werden – mit klaren Standards, Sozialraum-Checks und Beteiligung freier Träger, um gleichwertige Lebensverhältnisse und soziale Teilhabe landesweit zu sichern. Der Verband beteiligte sich daher am Beteiligungsverfahren zur Neufassung des LEP.

Der Paritätische Sachsen begrüßt, dass Daseinsvorsorge als Ziel in der Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP) berücksichtigt werden soll. Kritisch ist jedoch die fehlende Konkretisierung der sozialen Dimension: Der Fokus auf Erreichbarkeit genügt nicht. Notwendig sind bedarfsorientierte Verfügbarkeit, klare Rahmenbedingungen und messbare Mindeststandards für Gesundheit, Pflege, Bildung, Beratung, Teilhabe und Ehrenamt.

Verbindliche Ziele und messbare Standards statt unverbindlicher Aussagen

Damit Raumordnung „gleichwertige Lebensverhältnisse“ tatsächlich gewährleisten kann, müssen soziale Infrastruktur, Teilhabe und Inklusion als verbindliche, überprüfbare Ziele gleichrangig neben ökonomischen und ökologischen Zielen im LEP festgeschrieben werden. Begriffe wie Daseinsvorsorge benötigen konkrete Kriterien, damit Kommunen und Träger belastbar planen können.

Soziale Akteure systematisch beteiligen – Verfahren modernisieren

Als Träger öffentlicher Belange fordert der Verband die regelmäßige Einbindung freier Wohlfahrtspflege in Scoping, Planentwurf, Umweltbericht und Abwägung. Ergänzend wird eine rollierende Fortschreibung des LEP angeregt, um punktuelle Aktualisierungen zu beschleunigen. Das sächsische Beteiligungsportal ist ein richtiger Schritt, bedarf aber verbindlicher Beteiligungsregeln.

Wirtschaftsansiedlungen an Sozialraum-Checks koppeln

Große Industrie- und Gewerbeansiedlungen erzeugen Zusatzbedarfe in Kita, Jugendhilfe, Schule, Pflege, Beratung, Wohnen, ÖPNV und Barrierefreiheit. Daher sollte die Ausweisung landesweit bedeutsamer Flächen an verpflichtende Sozialraum- und Versorgungsfolgenabschätzungen in Abstimmung mit Kommunen und freien Trägern gekoppelt werden.

Daseinsvorsorge als Kern des Zentrale-Orte-Konzepts stärken

Das Zentrale-Orte-Konzept sollte um soziale Ausstattungsmerkmale (z. B. Familienzentren, Prävention, Pflegeberatung, inklusive Angebote) ergänzt werden. Nötig sind zudem Erreichbarkeitsstandards (ÖPNV, digital) sowie flexible Lösungen für periphere Räume wie mobile und hybride Angebote oder Mehrfunktionsorte.

Demografischen Wandel regional differenziert adressieren

Angesichts Alterung, Binnenwanderung und Geburtenrückgang sollte der LEP Planungsräume mit besonderem Handlungsbedarf definieren und dort niedrigschwellige soziale Infrastruktur raumordnerisch absichern – etwa Mehrfunktionshäuser, soziale Treffpunkte und digitale Anlaufstellen.

Klimaanpassung sozialräumlich verankern

Klimaanpassungsziele müssen mit sozialer Resilienz verknüpft werden: verbindliche Hitzeschutzpläne für vulnerable Gruppen, schattige Aufenthaltsräume, Trinkwasserpunkte und kühlende Freiräume in zentralen Versorgungslagen als Standard der Siedlungsentwicklung.

Soziale Einrichtungen als kritische Infrastruktur sichern

Kitas, Pflegeeinrichtungen, Angebote der Eingliederungshilfe und Beratungszentren sind Teil der kritischen Infrastruktur. Der LEP sollte deren Energie-, Wasser- und IT-Resilienz sowie Evakuierungs- und Kommunikationskonzepte explizit adressieren und räumlich sichern.


Die Anmerkungen des Paritätischen Sachsen zur Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen lesen Sie hier.

Alle Informationen zum Landesentwicklungsplan und dem Beteiligungsverfahren zur Neufassung lesen Sie auf der Webseite des Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung.


Kontakt:

Simone Zimmermann (kaufm. Landesgeschäftsführung)

Tel.: 0351 - 828 71 220
E-Mail: simone.zimmermann(at)parisax.de