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Unternehmen und Verein richtig versichert? – Teil 2: Deckungslücken

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In der Reihe „Unternehmen und Verein richtig versichert?“ stellt Ihnen der unabhängige Versicherungsexperte Nico Leander Grawert aus Dresden die zehn häufigsten Fehler im Umgang mit Versicherungen vor. Heute: Deckungslücken

Ein Blick in die bestehenden Versicherungen eines Unternehmens bringt nicht selten Deckungslücken zu Tage. Diese reichen von der fehlenden Absicherung von reinen Vermögensschäden durch Beratungstätigkeiten über Ausschlüsse oder begrenzten Deckungssummen für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit und deren Folgeschäden über zu kurze Haftungszeiten und Ausschlüsse von Eigenschäden bis hin zu fehlenden EC-Risiken (extented coverage = erweiterte Deckung) und dem Ausschluss der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.

So wie man die Entscheidung für oder gegen einen Versicherungsvertrag fällt, ist es auch wichtig, sich bewusst für oder gegen einzelne Bestandteile eines Versicherungsvertrages – also Deckungen – zu entscheiden. Dies erfordert wiederum eine intensive Prüfung des Deckungsumfangs der Einzelpolicen aber auch der weiteren Angebote des Marktes sowie schlussendlich eine Einschätzung hinsichtlich der möglichen Klauseln, so dass der Entscheidungsträger auch eine Grundlage für sein Urteil hat – eine Übersicht der Möglichkeiten sowie danebenliegend die Angebote. Erst dann kann er abwägen und feststellen, welches Versicherungsangebot zu der benötigen Sparte am ehesten den Schutz bietet, der auch gebraucht wird.

Die Folgen von Deckungslücken sind nicht weniger erheblich als jene von nicht berücksichtigen Risiken. Ob eine Feuerversicherung den Totalverlust des Gebäudes deswegen nicht bezahlt, weil sie nicht abgeschlossen wurde oder weil in ihr innere Unruhen ausgeschlossen waren und der wütende Mob einen Molotov-Cocktail auf das Betriebsgebäude geworfen hat, bleibt letztlich gleich. In beiden Fällen könnte die Existenz bedroht sein mit der Folge, dass ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der dann Haftungsansprüche gegen den oder die Entscheider geltend macht, was im Ernstfall zu einer Durchgriffshaftung in das Privatvermögen einer einzelnen Person führen könnte.

Autor:

Nico Leander Grawert ist Sachverständiger für Versicherungen und Unternehmensberater. Seit mehr als 15 Jahren berät er kleine und mittelständische Unternehmen unabhängig zu Versicherungsfragen.

 

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