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Unternehmen und Verein richtig versichert? – Teil 5: Obliegenheitsverletzungen und Schadenshöhe

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In der Reihe „Unternehmen und Verein richtig versichert?“ stellt Ihnen der unabhängige Versicherungsexperte Nico Leander Grawert aus Dresden die zehn häufigsten Fehler im Umgang mit Versicherungen vor. Heute: Obliegenheitsverletzung und Schadenshöhe

In den verschiedenen Versicherungsverträgen sind die unterschiedlichsten Obliegenheiten vereinbart. Diese reichen regelmäßig von der Meldung von Veränderungen und Anzeigepflichten bei Behörden über die Einhaltung von bestimmten Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Schadensprävention und Schadensminderung.

Werden diese Pflichten bzw. Obliegenheiten verletzt, so steht erneut der Versicherungsschutz auf dem Spiel und es sind Kürzungen bis hin zur völligen Leistungsfreiheit möglich. Es ist daher ratsam, sich mit seinen bestehenden Verträgen auseinanderzusetzen und zu prüfen, zu welcher Einhaltung man sich bei Abschluss des Vertrages verpflichtet hat.

Zwar liegt dem Versicherungsvertrag regelmäßig eine Versicherungssumme zugrunde. Dies bedeutet aber (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, dass man bei Eintritt des Schadens pauschal diese erstattet bekommt. Vielmehr muss der Versicherungsnehmer den Schaden der Höhe nach geltend machen und natürlich seinen Anspruch entsprechend beweisen.

Dies scheitert im Kleineren nicht selten an fehlenden Dokumenten. Bei einem Feuer sind demnach nicht nur die Möbel und die Technik verbrannt, sondern auch die Anschaffungs- und Wartungsbelege. Möglicherweise lassen sich die einen oder anderen Belege als Rechnungsduplikate beschaffen. Doch hat man im Schadensfall überhaupt einen Überblick, was einem alles gehörte und wo man dies erworben hat? Besser wäre es auf jeden Fall!

Wer auf Nummer sicher gehen will, unterhält ein Inventarverzeichnis, im besten Fall digital mit den hinterlegten eingescannten Anschaffungsbelegen. Auf dieser Basis lässt sich sehr gut rekonstruieren, was genau alles den Flammen zum Opfer fiel und was dies zum Zeitpunkt des Schadens wert war bzw. wie hoch die Wiederbeschaffungskosten sind. Es könnte auch nicht schaden, alle Türen und Schieber zu öffnen, und jeden Raum abzufotographieren, wobei alles Wertvolle nochmals zusätzlich festgehalten wird, am Besten mit einer Nahaufnahme von Typenbezeichnung und Seriennummer. Diese Fotos verwahrt man dann ebenfalls an einem sicheren Ort und kann im Ernstfall darauf zugreifen.

Autor:

Nico Leander Grawert ist Sachverständiger für Versicherungen und Unternehmensberater. Seit mehr als 15 Jahren berät er kleine und mittelständische Unternehmen unabhängig zu Versicherungsfragen.

 

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