***Die Aktualisierungen vom 04.04.2022 sind im Text kursiv geschrieben.***
Ukrainische Schüler*innen an Ihrer Schule aufnehmen
Wenn Sie Möglichkeiten der Aufnahme von Schüler*innen an Ihrer Schule sehen, nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) auf.
Die LaSuB-Standorte haben jeweils eine*n Ansprechpartner*in für Schulen zur Koordination der Integration ukrainischer Schüler*innen.
Kinder aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen
Kinder und Jugendliche aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion haben keinen Anspruch auf Aufnahme an sächsischen Schulen. (vgl. SMK-Blog) Sollten Sie dennoch erwägen, Schüler*innen aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen an Ihrer Schule aufzunehmen, kann es daher zu Finanzierungsproblemen kommen. Nehmen Sie besonders in diesem Fall unbedingt Kontakt zur LaSuB auf.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf. Der Paritätische setzt sich schon lange für das Recht auf Bildung für alle Kinder ein.
Masernschutz
Alle aufzunehmenden Schüler*innen müssen gegen Masern geimpft sein. Ein fehlender Impfnachweis kann aber innerhalb eines Monats nachgereicht werden. (vgl. SMK-Blog)
Steuerung des Aufnahmeprozesses durch SMK und LaSuB – Wie können sich freie Schulen einbringen?
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) entwickelte einen Prozessablauf zur Steuerung der Aufnahme ukrainischer Schüler*innen an sächsischen Schulen. Der Ablauf ist für Schulen in freier Trägerschaft freiwillig. Gleichsam bittet das SMK um die Mitwirkung freier Schulen und dankt bereits jetzt für deren Engagement.
Das LaSuB erhebt nach und nach die Daten geflüchteter ukrainischer Schüler*innen, die in Sachsen ankommen. Die Erfassung erfolgt mittlerweile auf elektronischem Weg unter diesem Link.
Danach erfolgt eine Zuweisung der so erfassten Kinder- und Jugendlichen an die Schulen entsprechend der dort vorhandenen Kapazitäten.
Die Schulaufnahme selbst obliegt den jeweiligen Schulen.
Für Planung und Monitoring sollen die Aufnahmen ukrainischer Schüler*innen täglich bis 14 Uhr dem Schulportal übermittelt werden. Auch diese Berichterstattung ist für Schulen in freier Trägerschaft freiwillig, hilft allen Beteiligten, aber für eine bessere Koordination. Ab sofort ist der Bereich im Schulportal für freie Schulen offen. Den Zugang zum Schulportal finden Sie hier.
Kapazitäten ausweiten - Was ist zu tun?
Sollte eine Ausweitung der Schüler*innenkapazitäten zur Aufnahme Geflüchteter an Ihrer Schule angedacht sein, gehen Sie auf Ihre zuständigen Referent*innen/ Schulaufsicht des LaSuB zu. Eine Kapazitätserweiterung ist laut Sächsischem Staatsministerium für Kultus (SMK) möglich. Selbstverständlich müssen die Rahmenbedingungen z.B. Raumkapazitäten etc. eingehalten werden.
Ukrainische Schüler*innen können nur in bereits genehmigten Schulen und Bildungsgängen aufgenommen werden. Die Einrichtung sog. DaZ-Klassen bzw. Vorbereitungsklassen ist aber möglich. Bildungswissenschaftler*innen sehen dies Lernform allerdings eher kritisch. (vgl. SWK)
Finanzierung – Was ist zu tun?
Laut SMK werden für die Finanzierung geflüchteter ukrainischer Schüler*innen die allgemeinen Ersatzschulfinanzierungsregelungen genutzt. Mit dem LaSuB müssen Sie für zügige Abschlagszahlungen monatliche Meldungen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ZuschussVO vereinbaren. (siehe Anlage: Schreiben an die Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen [LAGFSF] einschließlich Vereinbarung und Monatsmeldung)
In der Vereinbarung sollen jeweils Schule mit Schularten und Bildungsgängen aufgeführt werden, in denen die Aufnahme ukrainischer Schüler*innen erfolgt ist. Die Unterlagen sollen in doppelter Ausfertigung an das LaSuB Bautzen, Referat 51, Schulen in freier Trägerschaft übersandt werden. Ein Exemplar kommt unterzeichnet an Sie zurück.
Ebenfalls übermittelt werden muss ein Formular mit monatlichen Meldungen der Schüler*innen.
Für Rückfragen stehen Ansprechpersonen des LaSuB zur Verfügung. (vgl. Anlage)
Für die monatlichen Stichtagsmeldungen gilt, nach Satz 3 § 8 Absatz 4 ZuschussVO eine Meldung mit Stichtag 15. des Monats zum Ende des Monats.
Es gelten die regulären Schülerausgabensätze. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist vorerst seitens des SMK für die Aufnahme der Schüler*innen nicht angedacht.
Beispielsweise ist keine Erstattung von Schulgeld geplant. Die Aufnahme von ukrainischen Schüler*innen sollen freie Schulen auf privatrechtlicher Grundlage selbst regeln, so das SMK auf eine Anfrage der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen (LAGSFS).
Der Paritätische Sachsen bemüht sich aktuell um den Ausgleich des entstehenden Mehraufwandes an freien Schulen über die regulären Schülerausgabensätze hinaus.
Für Schüler*innen in Vorbereitungs- oder sog. DaZ-Klassen gelten höhere Schülerausgabensätze.
Finanzierung ukrainische Schüler*innen mit Förderbedarf– Was ist zu tun?
Bei der Ermittlung der Schülerausgabensätze von Förderschüler*innen soll zunächst ein Diagnostikverfahren zur Anwendung kommen, um den Förderbedarf festzustellen. Eine pauschale Zahlung soll es für Schüler*innen mit Förderbedarf nicht geben.
Wird bei Schüler*innen ein Förderbedarf vermutet, raten wir, sich an die für ein Diagnostikverfahren bekannten zuständigen Stellen zu wenden. Sollten Sie zusätzliche Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich im Team Teilhabe des Paritätischen Sachsen an unseren Referenten Entgelte wenden.
Kontakt:
Mario Chmelarz
Referat Entgelte
0351 - 828 71 149
mario.chmelarz(at)parisax.de
Ukrainisches Personal einstellen - Was ist zu tun?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrer Lübecker Erklärung u.a. formuliert „geflüchteten ukrainischen Lehrkräften…eine Beschäftigungsmöglichkeit an Schulen zu verschaffen oder sie wei-terzuqualifizieren.“ Zur Koordination der Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der KMK insgesamt wurde eine Task Force einsetzen, die regelmäßig weitere Schritte berät.
In Sachsen ist man mit der Einstellung pädagogischen Personals vergleichsweise schnell. Das LaSuB hat seinerseits bereits mit der Suche nach Personal zur befristeten Einstellung begonnen. Erste Einstellungen sind mittlerweile erfolgt. Eine Vermittlung von Lehr- bzw. Assistenzpersonal aus dem Pool des LaSuB an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt nicht. Diese sollen selbst aktiv werden.
Geflüchtete mit einem pädagogischen Abschluss dürfen demnach eingestellt werden. Fehlende Dokumente, können „durch eine schriftliche Glaubhaftmachung belegt und später nachgereicht werden“. Der Einsatz der Pädagogen als Assistenzkräfte oder als Lehrkraft ist möglich. (siehe SMK-Blog)
Sollten Sie bereits ukrainische Pädagog*innen gefunden haben, gehen Sie auch hier auf das LaSuB zu. Fragen Sie, wie über die reguläre Personalmeldung hinaus genau zu verfahren ist.
Konkrete Anfragen ukrainischer Familien zur Aufnahme an Ihrer Schule – Was ist zu tun?
Wichtig ist für die Familie eine Registrierung bei der kommunalen Ausländerbehörde. In Erstaufnahmeeinrichtungen geht dies automatisch und muss nicht individuell erfolgen.
Beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion regulär keinen Anspruch auf Aufnahme an sächsischen Schulen haben. (siehe Abschnitt: „Ukrainische Schüler*innen an Ihrer Schule aufnehmen“ in diesem Text)
Wir raten bei konkreten Anfragen zudem, den Kontakt zu den regionalen Koordinatior*innen Migration/Integration des LaSuB zu suchen. Kontaktadressen finden Sie hier.
Über weitere Entwicklungen werden wir informieren.
Sollten Sie weitere Informationen haben, sind wir Ihnen für Hinweise dankbar. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissensstand, die aktuelle Situation ist aber auch sehr dynamisch und ggf. Anpassungen unterlegen.
Für Ihre Fragen können Sie sich gern an Nicole Börner wenden.
Kontakt
Nicole Börner
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
Telefax: 0351 - 828 71 100
E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de
