***Die Aktualisierungen vom 30.03.2022 sind im Text kursiv geschrieben.***
Ukrainische Schüler*innen an Ihrer Schule aufnehmen
Wenn Sie Möglichkeiten der Aufnahme von Schüler*innen an Ihrer Schule sehen, nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) auf.
Die LaSuB-Standorte haben jeweils eine*n Ansprechpartner*in für Schulen zur Koordination der Integration ukrainischer Schüler*innen.
Kinder aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen
Kinder und Jugendliche aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion haben keinen Anspruch auf Aufnahme an sächsischen Schulen. (vgl. SMK-Blog) Sollten Sie dennoch erwägen, Schüler*innen aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen an Ihrer Schule aufzunehmen, kann es daher zu Finanzierungsproblemen kommen. Nehmen Sie besonders in diesem Fall unbedingt Kontakt zur LaSuB auf. Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf.
Masernschutz
Alle aufzunehmenden Schüler*innen müssen gegen Masern geimpft sein. Ein fehlender Impfnachweis kann aber innerhalb eines Monats nachgereicht werden. (vgl. SMK-Blog)
Steuerung des Aufnahmeprozesses durch SMK und LaSuB – Wie können sich freie Schulen einbringen?
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) entwickelte einen Prozessablauf zur Steuerung der Aufnahme ukrainischer Schüler*innen an sächsischen Schulen. Der Ablauf ist für Schulen in freier Trägerschaft freiwillig. Gleichsam bittet das SMK um die Mitwirkung freier Schulen und dankt bereits jetzt für deren Engagement.
Das LaSuB erhebt nach und nach die Daten geflüchteter ukrainischer Schüler*innen, die in Sachsen ankommen. Die Erfassung erfolgt mittlerweile auf elektronischem Weg unter diesem Link.
Danach erfolgt eine Zuweisung der so erfassten Kinder- und Jugendlichen an die Schulen entsprechend der dort vorhandenen Kapazitäten.
Die Schulaufnahme selbst obliegt den jeweiligen Schulen.
Für Planung und Monitoring sollen die Aufnahmen ukrainischer Schüler*innen täglich bis 14 Uhr dem Schulportal übermittelt werden. Auch diese Berichterstattung ist für Schulen in freier Trägerschaft freiwillig, hilft allen Beteiligten, aber für eine bessere Koordination. Ab sofort ist der Bereich im Schulportal für freie Schulen offen. Den Zugang zum Schulportal finden Sie hier.
Kapazitäten ausweiten - Was ist zu tun?
Sollte eine Ausweitung der Schüler*innenkapazitäten zur Aufnahme Geflüchteter an Ihrer Schule angedacht sein, gehen Sie auf Ihre zuständigen Referent*innen/ Schulaufsicht des LaSuB zu. Eine Kapazitätserweiterung ist laut Sächsischem Staatsministerium für Kultus (SMK) möglich. Selbstverständlich müssen die Rahmenbedingungen z.B. Raumkapazitäten etc. eingehalten werden.
Auch die Einrichtung von Vorbereitungs- oder sog. DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Klassen ist an Schulen in freier Trägerschaft möglich.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf im Prozess.
Finanzierung – Was ist zu tun?
Laut SMK sollen für die Finanzierung geflüchteter ukrainischer Schüler*innen die allgemeinen Ersatzschulfinanzierungsregelungen genutzt werden. Mit dem LaSuB sollten Sie für zügige Abschlagszahlungen monatliche Meldungen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ZuschussVO vereinbaren.
Für die monatlichen Stichtagsmeldungen gilt, nach Satz 3 § 8 Absatz 4 ZuschussVO eine Meldung mit Stichtag 15. des Monats zum Ende des Monats.
Es gelten die regulären Schülerausgabensätze. Zusätzliche Deutschstunden sollen, laut SMK, durch entsprechend verminderte Stundenzahlen in anderen Fächern kompensiert werden, auch um die Verlängerung des Schulalltages zu vermeiden. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist vorerst seitens des SMK für die Aufnahme der Schüler*innen nicht angedacht.
Beispielsweise ist keine Erstattung von Schulgeld geplant. Die Aufnahme von ukrainischen Schüler*innen sollen freie Schulen auf privatrechtlicher Grundlage selbst regeln, so das SMK auf eine Anfrage der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände freier Schulträger in Sachsen (LAGSFS).
Für Schüler*innen in Vorbereitungs- oder sog. DaZ-Klassen gelten höhere Schülerausgabensätze.
Bei der Ermittlung der Schülerausgabensätze von Förderschüler*innen soll zunächst ein Diagnostikverfahren zur Anwendung kommen, um den Förderbedarf festzustellen. Eine pauschale Zahlung soll es für Schüler*innen mit Förderbedarf nicht geben.
Ukrainisches Personal einstellen - Was ist zu tun?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrer Lübecker Erklärung u.a. formuliert „geflüchteten ukrainischen Lehrkräften…eine Beschäftigungsmöglichkeit an Schulen zu verschaffen oder sie wei-terzuqualifizieren.“ Zur Koordination der Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der KMK insgesamt wurde eine Task Force einsetzen, die regelmäßig weitere Schritte berät.
In Sachsen ist man mit der Einstellung pädagogischen Personals vergleichsweise schnell. Das LaSuB hat seinerseits bereits mit der Suche nach Personal zur befristeten Einstellung begonnen. Erste Einstellungen sollen mittlerweile erfolgt sein. Eine Vermittlung von Lehr- bzw. Assistenzpersonal aus dem Pool des LaSuB an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt nicht. Diese sollen selbst aktiv werden.
Geflüchtete mit einem pädagogischen Abschluss dürfen demnach eingestellt werden. Fehlende Dokumente, können „durch eine schriftliche Glaubhaftmachung belegt und später nachgereicht werden“. Der Einsatz der Pädagogen als Assistenzkräfte oder als Lehrkraft ist möglich. (siehe SMK-Blog)
Sollten Sie bereits ukrainische Pädagog*innen gefunden haben, gehen Sie auch hier auf das LaSuB zu. Fragen Sie, wie über die reguläre Personalmeldung hinaus genau zu verfahren ist.
Konkrete Anfragen ukrainischer Familien zur Aufnahme an Ihrer Schule – Was ist zu tun?
Wichtig ist für die Familie eine Registrierung bei der kommunalen Ausländerbehörde. In Erstaufnahmeeinrichtungen geht dies automatisch und muss nicht individuell erfolgen.
Beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche aus zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion regulär keinen Anspruch auf Aufnahme an sächsischen Schulen haben. (siehe Abschnitt: „Ukrainische Schüler*innen an Ihrer Schule aufnehmen“ in diesem Text)
Wir raten bei konkreten Anfragen zudem, den Kontakt zu den regionalen Koordinatior*innen Migration/Integration des LaSuB zu suchen. Kontaktadressen finden Sie hier.
Über weitere Entwicklungen werden wir informieren.
Sollten Sie weitere Informationen haben, sind wir Ihnen für Hinweise dankbar. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissensstand, die aktuelle Situation ist aber auch sehr dynamisch und ggf. Anpassungen unterlegen.
Für Ihre Fragen können Sie sich gern an Nicole Börner wenden.
Kontakt
Nicole Börner
Referentin Bildung
Telefon: 0351 - 828 71 152
Telefax: 0351 - 828 71 100
E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de
