Kontaktaufnahme

Update: Vorbereitung für die Aufnahme ukrainischer Schüler*innen an Schulen in freier Trägerschaft.

Der Freistaat Sachsen bereitet aktuell die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an sächsischen Schulen vor. Auch Schulen in Freier Trägerschaft sind angefragt, sich an der Aufnahme von Schüler*innen zu beteiligen.

In der aktuellen Situation sind noch viele Details in der Klärung. Es zeichnet sich jedoch ab, dass notwendige landesrechtliche Regelungen entsprechend der Bedarfe der Schutzsuchenden getroffen werden. Geplant ist es, auf das Verfahren der Vorbereitungsklassen für Schüler*innen mit Einwanderungsgeschichte zurückzugreifen, um danach in den regulären Schulbetrieb aufgenommen zu werden. (vgl. SMK-Blog)

Wenn Sie Möglichkeiten der Aufnahme von Schüler*innen an Ihrer Schule sehen, nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) auf.

Kapazitäten ausweiten - Was ist zu tun?

Sollte eine Ausweitung der Schüler*innenkapazitäten zur Aufnahme Geflüchteter an Ihrer Schule angedacht sein, gehen Sie auf Ihre zuständigen Referent*innen/ Schulaufsicht des LASUB zu. Eine Kapazitätserweiterung ist laut Sächsischem Staatsministerium für Kultus (SMK) möglich. Selbstverständlich müssen die Rahmenbedingungen z.B. Raumkapazitäten etc. eingehalten werden.

Derzeit sind Organisationen der Flüchtlingshilfe aufgerufen, schulische Bedarfe von ukrainischen Kindern- und Jugendlichen dem LASUB mitzuteilen.

Vermutlich sind die Kolleg*innen der LASUB für die konkrete Benennung von Kapazitäten für die Aufnahme ukrainische Schüler*innen, auch von Schulen in Freier Trägerschaft, dankbar. Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf im Prozess.

Finanzierung  – Was ist zu tun?

Laut SMK sollen für die Finanzierung geflüchteter ukrainischer Schüler*innen die allgemeinen Ersatzschulfinanzierungsregelungen genutzt werden. Mit dem LASUB sollten Sie für zügige Abschlagszahlungen monatliche Meldungen  nach § 8 Absatz 4 ZuschussVO vereinbaren. Es gelten die regulären Schülerausgabensätze. Zusätzliche Deutschstunden sollen, laut SMK, durch entsprechend verminderte Stundenzahlen in anderen Fächern kompensiert werden, auch um die Verlängerung des Schulalltages zu vermeiden. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist vorerst seitens des SMK für die Aufnahme der Schüler*innen nicht angedacht.

Ukrainisches Personal einstellen - Was ist zu tun?

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihrer Lübecker Erklärung u.a. formuliert „geflüchteten ukrainischen Lehrkräften…eine Beschäftigungsmöglichkeit an Schulen zu verschaffen oder sie wei-terzuqualifizieren.“ Zur Koordination der Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der KMK insgesamt „…wird die Kultusministerkonferenz eine entsprechende Task Force einsetzen.“ (Lübecker Erklärung)

Es kann sinnvoll sein, schon jetzt Kontakte zu ukrainischen Pädagog*innen zu knüpfen. Womöglich kennen Sie in Ihren Netzwerken ukrainischen Lehrer*innen, die schon länger in Sachsen leben oder gerade angekommen sind. Das LASUB hat seinerseits bereits mit der Suche nach Personal zur befristeten Einstellung begonnen.

Aktuell ist noch nicht klar, wie die Einstellung von Pädagog*innen mit ukrainischen Abschlüssen genau abläuft. Zum jetzigen Zeitpunkt würden diese vermutlich noch das ganz reguläre Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse durchlaufen müssen. Sollten Sie bereits ukrainische Pädagog*innen gefunden haben, gehen Sie auch hier auf das LASUB zu. Fragen Sie, wie über die reguläre Personalmeldung hinaus genau zu verfahren ist. Es ist zu erwarten, dass sich die Regelungen, womöglich schon zeitnah konkretisieren.

Konkrete Anfragen ukrainischer Familien zur Aufnahme an Ihrer Schule – Was ist zu tun?

Wichtig ist für die Familie eine Registrierung bei der kommunalen Ausländerbehörde. In Erstaufnahmeeinrichtungen geht dies automatisch und muss nicht individuell erfolgen.

Wir raten bei konkreten Anfragen zudem, den Kontakt zu den regionalen Koordinatior*innen Migration/Integration des LASUB zu suchen. Kontaktadressen finden Sie hier.

Über weitere Entwicklungen werden wir informieren.

Für Ihre Fragen können Sie sich gern an Nicole Börner wenden.

Kontakt

Nicole Börner
Referentin Bildung

Telefon: 0351 - 828 71 152
Telefax: 0351 - 828 71 100

E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de