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Vergütung sozialer Arbeit durch tarifliche Regelungen – Chance oder Bürde?

Die Vergütung sozialer Arbeit wird immer wieder diskutiert und steht dabei nicht selten in der Kritik. Träger mit tariflichen Regelungen scheinen hierbei im Vorteil zu sein, da sie das interne Gehaltsgefüge transparent darstellen können. Dazu befragten wir Ute Seifert, stellvertretende Vorsitzende des Paritätischen Arbeitgeberverband PATT e.V. und Geschäftsführerin der Bürgerhilfe Sachsen e.V.

Frau Seifert, seit November 2015 sind Sie stellvertretende Vorsitzende des PATT e.V., der einen speziell für die Sozialwirtschaft zugeschnittenen Tarifvertrag anbietet. In der Bürgerhilfe Sachsen nutzen Sie diesen Tarifvertrag bereits seit 15 Jahren. Wie sind Ihre Erfahrungen mit tariflichen Regelungen?

Seifert: Die stetige Weiterentwicklung unseres Vereins in Bezug auf Anzahl und Angebotsbreite unserer Einrichtungen, die wachsende Beschäftigtenzahl – aber vor allem auch die Übernahme von Einrichtungen im Betriebsübergang bedingten unser Handeln für die Überleitung von unserem Haustarif in einen Tarifvertrag. Meine Erfahrungen in den zurückliegenden 15 Jahren bestätigten mir, für unseren Verein mit seinen derzeit 185 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die folgerichtige Entscheidung getroffen zu haben. Die Tarifbindung gibt uns die Sicherheit, dass unsere Kostenträger die verhandelten Tariferhöhungen entsprechend tragen und wir in Bezug auf Neueinstellung von Personal und der Sicherung der Stammbelegschaft konkurrenzfähig am Markt bleiben.

Worin sehen Sie die Vorteile einer tariflichen Regelung?

Seifert: Die tarifliche Bindung ist die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Vorgabe für die Gestaltung der Arbeitsverträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – im Besonderen auch im Vergütungsbereich. Parallel garantieren Tarifverträge der Belegschaft die Sicherheit dafür, dass es im Rahmen der im Vergütungstarifvertrag vereinbarten Laufzeiten prozentuale Erhöhungen der Gehälter gibt. Neben der Geltung des Tarifvertrages ist die Möglichkeit zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit der Personalvertretung ein sehr wichtiges Instrument für die Festlegung von vereinsinternen Regelungen, wie beispielsweise bei Besitzstandswahrungen, Schichtzulagen, Arbeitszeitkonten, leistungsorientierter Bezahlung etc.

Was ist Ihnen vor diesem Hintergrund in der Vorstandsarbeit im PATT e.V. besonders wichtig?

Seifert: Besonders wichtig ist es mir, den PATT e.V. stetig weiter zu entwickeln und dabei die aktuellen Bedingungen am Arbeitsmarkt nicht aus dem Blick zu verlieren. Zudem möchte ich einen starken Arbeitgeberverband aufbauen, der auch weiterhin die finanziellen und personellen Ressourcen hat, um am Markt zu bestehen.

 

Weitere Informationen zum PATT e.V. finden Sie unter www.arbeitgeberverband-patt.de

Lernen Sie unser Mitglied Bürgerhilfe Sachsen e.V. kennen unter www.buergerhilfe-sachsen.de