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Versorgungslücken schließen – psychisch Erkrankten schnell und wirksam helfen

Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren in besorgniserregendem Ausmaß zugenommen. Krankenkassen verweisen insbesondere auf den Anstieg von Depressionen und Angststörungen. Aber auch die Anzahl der Betroffenen mit Essstörungen und selbstverletzendem Verhalten hat signifikant zugenommen. Gründe liegen unter anderem in den Herausforderungen der modernen Gesellschaft, einem erhöhten Leistungsdruck sowie dem vermehrten Gebrauch digitaler Medien. Die Belastungen durch die COVID-19-Pandemie haben die Entwicklung zudem noch verstärkt.

Versorgungslücken erhöhen Gefahr von Langzeiterkrankungen und Folgekosten

Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen ist es fatal, dass die sächsische Versorgungslandschaft für psychisch erkranke Menschen Lücken aufweist. Insbesondere in ländlichen Regionen sind Engpässe sichtbar. Es fehlen ausreichend niederschwellige und wohnortnahe Angebote, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Für Betroffene ist es schwierig und bisweilen unmöglich, zeitnah und angemessen Hilfe zu erhalten.

Eine Landesstelle stärkt Versorgungsstrukturen vor Ort

Sozialpsychiatrische Dienste beraten und unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen sowie deren Angehörige. Sie helfen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, vermitteln Hilfe und sind insbesondere in akuten Krisen ein wichtiger Anlaufpunkt für Betroffene in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Damit dies in Zukunft besser gelingt, braucht Sachsen eine zentrale Fachstelle für Gemeindepsychiatrie. Sie kann verlässliche Daten zur Versorgung psychisch Erkrankter ermitteln und regionale Bedarfsplanungen zielgenau unterstützen. Als Frühwarnsystem werden Versorgungslücken aufgedeckt und Angebotsbedarfe beschrieben. Sie fördert den Informationsaustausch zwischen regionalen Akteuren und stärkt somit die Versorgungslandschaft zusätzlich.

Mit der Sächsischen Landestelle gegen Suchtgefahren existiert für die Suchthilfe eine vergleichbare Institution, welche sich zu einer wichtigen Säule für die Suchtprävention und Suchthilfe in Sachsen entwickelt hat. Dieses Erfolgsmodell sollte daher auf die Gemeindepsychiatrie übertragen werden. Zudem zeigt der Blick in die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, dass derartige Fachstellen eine hohe Wirksamkeit entfalten können.

Verlässliche Hilfe schaffen und Gesundheitsversorgung sichern

Die Landesstelle sollte im Sächsischen Psychisch-Kranken-Gesetz benannt und mit Landesgeldern gefördert werden. Nach einer anfänglichen Projektfinanzierung sollte perspektivisch eine institutionelle Förderung in Betracht gezogen werden, welche über die Förderrichtlinie Psychiatrie und Sucht erfolgen sollte. Damit die Landesstelle einen spürbaren Beitrag leisten kann, sollte Sie mit mindestens zwei Vollzeitäquivalenten sowie dem Aufgabenrahmen angemessenen Sachkosten ausgestattet werden. Nach ersten Berechnungen ist dafür ein Betrag von mindestens 150.000 Euro pro Haushaltsjahr notwendig.


Kontakt

Doreen Voigt (Referat Sucht und Sozialpsychiatrie)
Tel.: 0341 - 961 746 2
E-Mail: doreen.voigt(at)parisax.de