In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung. Eine Initiative bereitet nun einen Volksantrag vor. Das gemeinsame Ziel des Bündnisses aus Gewerkschaften, kirchlichen, freien und sozialen Trägern sowie Parteien ist die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes in Sachsen.
Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, sagt dazu: "Weiterbildungen sind der Schlüssel für erfolgreiches berufliches Handeln. Gerade in Zeiten, in denen sich fachliche Anforderungen verändern, aber auch persönliche Kompetenzen immer wichtiger werden, müssen Arbeitnehmer*innen gute Bildungsmöglichkeiten haben. Die Idee eines gesetzlich verbrieften Bildungsurlaubes ist daher richtig und absolut zeitgemäß. Diese Meinung findet sich so auch weitgehend in unserer Mitgliedschaft wieder. Daher begrüßen wir die Initiative '5 Tage Bildung'. Gleichzeitig hat der Vorstoß einen Haken, denn gerade gemeinnützige Organisationen brauchen eine klare Regelung zur Refinanzierung, um die Lücke im Personal auszugleichen, wenn Kolleg*innen fünf Tage für Weiterbildungen abwesend sind. Ohne Refinanzierung würde die ohnehin schon dünne Personaldecke noch weiter ausgedünnt, was zu Lasten der verbliebenen Belegschaft geht."
Alle Informationen zur Initiative "5 Tage Bildung - Zeit für Sachsen" finden Sie auf: www.zeit-fuer-sachsen.de