Kontaktaufnahme

Vorbereitung für die Aufnahme ukrainischer Schüler*innen

In der aktuellen Situation sind noch viele Details in der Klärung. Es zeichnet sich jedoch ab, dass notwendige landesrechtliche Regelungen entsprechend der Bedarfe der Schutzsuchenden getroffen werden. Geplant ist es, auf das Verfahren der Vorbereitungsklassen für Schüler*innen mit Einwanderungsgeschichte zurückzugreifen, um danach in den regulären Schulbetrieb aufgenommen zu werden. (vgl. SMK-Blog) Angedacht sind zudem zusätzliche muttersprachliche Angebote in den aufnehmenden Schulen.

Wenn Sie Möglichkeiten der Aufnahme von Schüler*innen an Ihrer Schule sehen, nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) auf.

Ebenso scheint die Einstellung zusätzlichen Personals z.B. Lehrkräfte und Schulassistent*innen mit ukrainischen Sprachkenntnissen möglich. (vgl. SMK-Blog)

Für die Koordination Migration/Integration des LASUB sind folgende regionale Ansprechpersonen benannt:

Standort Bautzen:
Andreas Zeh
Telefon: +49 3591 621-145
E-Mail: andreas.zeh@lasub.smk.sachsen.de

Standort Chemnitz:
Claudia Elsner
Telefon: +49 371 5366-355
E-Mail: claudia.elsner@lasub.smk.sachsen.de

Standort Dresden:
Astrid Ebert
Telefon: +49 351 8439-427
E-Mail: astrid.ebert@lasub.smk.sachsen.de

Standort Leipzig:
Dr. Christine Mäkert
Telefon: +49 341 4945-725
E-Mail: christine.maekert(at)lasub.smk.sachsen.de

Standort Zwickau:
Marisa Fischer
Telefon: +49 375 4444-272
E-Mail: marisa.fischer@lasub.smk.sachsen.de

Konkrete Anfragen ukrainischer Familien zur Aufnahme an Ihrer Schule

Wichtig ist für die Familie eine Registrierung bei der kommunalen Ausländerbehörde. In Erstaufnahmeeinrichtungen geht dies automatisch und muss nicht individuell erfolgen.

Für Menschen die vor dem 04.03.2022 nach Deutschland eingereist sind, ist es wichtig Ihren Aufenthaltsstatus in eine „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“ (§24 Aufenthaltsgesetz – AufenthG) zu wandeln.

Kinder und Jugendliche unterliegen dann der Schulpflicht. Der visafreie Aufenthalt oder ein Visum begründen beispielsweise keine Schulpflicht.

Familien die nach dem 04.03.2022 nach Deutschland gekommen sind, erhalten diesen Status direkt mit Anmeldung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Schüler*innen unterliegen damit der Schulpflicht und haben Zugang zum sächsischen Bildungssystem.

Wir raten bei konkreten Anfragen, ebenso den Kontakt zu den regionalen Koordinatior*innen Migration/Integration des LASUB zu suchen.

Der Paritätische unterstützt Sie

Aktuell wissen wir noch nicht wie viele ukrainische Schüler*innen nach Sachsen kommen werden. Auch Details wie Finanzierung der Leistungen oder zusätzlichen Personals an Freien Schulen sind aktuell noch ungeklärt. Gleichwohl sind wir überzeugt, dass sich Freie Schulen mit Ihrer Expertise in den Prozess gesellschaftlicher Herausforderungen und humanitärer Hilfe gut einbringen können. Wir unterstützen und informieren Sie gern.

Ihre Information hilft uns

Wenn Sie Möglichkeiten der Aufnahme von Schüler*innen an Ihrer Schule sehen, wäre es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kapazitäten und Rahmenbedingungen kurz mitteilen, um einen Überblick der Schulen in Freier Trägerschaft im Paritätischen zu erlangen.

Für Ihre Fragen sowie die Mitteilung möglicher Kapazitäten und schulischer Angebote können Sie sich gern an Nicole Börner wenden.

Kontakt

Nicole Börner
Referentin Bildung

Telefon: 0351 - 828 71 152
Telefax: 0351 - 828 71 100

E-Mail: nicole.boerner(at)parisax.de