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Was bleibt von „Start 2020“? - Fachkräfte und Fördervereinfachung

Ein Kompass liegt auf einem blauen Untergrund aus Holz.

Nach der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen müssen sich die Koalitionäre in Sachsen von einigen Vorhaben für 2020 verabschieden. Fachkräfte und Bürokratieabbau bleiben auf der Tagesordnung.

Unter dem Titel „Start 2020“ präsentierte das sächsische Kabinett im Januar seine Pläne für das laufende Jahr. Dank der guten Einnahmesituation standen zusätzlich 220 Millionen Euro zur Verfügung. Das war im Januar. Nach den Anstrengungen gegen das Coronavirus sind nun lediglich 60 Millionen übrig und auch vom Jahr bleiben nur noch sechs Monate zum Handeln. Entsprechend haben die Koalitionspartner den Rotstift an die anfänglichen Pläne angesetzt. Neben anderen Themen stehen zwei Dinge weiterhin auf der Agenda, die auch für die Wohlfahrtspflege von Bedeutung sind: Fachkräfte und Fördervereinfachung.

Fachkräfte für Sachsen

So plant die Regierung ein Zentrum für Fachkräftesicherung und gute Arbeit (ZeFAS), das den Standort Sachsen und die hier herrschenden Arbeitsbedingungen positiv ausgestalten soll. Zudem geht es um die Bündelung der in den letzten Jahren bereits angestoßenen Maßnahmen, aber auch um bessere Kommunikation sowie Fragen der Fachkräftezuwanderung und des Personalmanagements.

„Die letzten Monate haben einmal mehr gezeigt, dass die Fachkraftsituation in der Sozialwirtschaft auf Kante genäht ist. Wenn der Freistaat seine Anstrengungen zur Verbesserung der Lage verstärken möchte, begrüßen wir das sehr“, kommentiert Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, die Pläne für das ZeFAS. Das Zentrum könne eine gute Ergänzung zu den ohnehin laufenden Aktivitäten des Paritätischen Sachsen für seine Mitgliedsorganisationen sein.

Der Landesgeschäftsführer betont: „Die Sozialwirtschaft muss bei der Arbeit des Zentrums angemessen berücksichtigt werden, denn die Systemrelevanz sozialer Berufe ist während der Corona-Pandemie mehr als deutlich geworden. Gerade gemeinnützige Arbeitgeber wurden jedoch bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Zu oft richteten sich Maßnahmen in der Vergangenheit an gewerblichen Akteure.“

Vereinfachung von Förderverfahren

Ein weiter aufrecht erhaltenes Vorhaben der Landesregierung ist die vereinfachte Vergabe von Fördermitteln oder wie die Koalitionäre es selbst formulieren: „Die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung von Fördermitteln werden wir deutlich anwendungsorientierter gestalten.“ Der Paritätische ist bereits 2018 aktiv auf die Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren zugegangen, um auf notwendige Reformansätze hinzuweisen. Zudem brachte der Verband seine Vorschläge in einer Stellungnahme gemeinsam mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege zu Gehör. Dabei geht es unter anderem um die Festbetragsfinanzierung, um Eigenanteile, das sogenannte Besserstellungsverbot sowie die Pauschalierung von Zuschüssen.

Doppelhaushalt 2021/22 im Blick

Nach den Unwägbarkeiten der ersten Jahreshälfte war von der abgespeckten Variante des „Start 2020“ nicht viel zu erwarten. Erfreulich ist daher, dass die Koalitionäre an den Metathemen Fachkräfte und Förderverfahren festhalten.

„Die Rückkehr zur sogenannten neuen Normalität wird uns auch im zweiten Halbjahr beschäftigen. Da bleibt genug zu tun. Wir richten unseren Blick also jetzt auf den Doppelhaushalt 2021/22. Hier muss die Staatsregierung dann wirklich Farbe bekennen und klare Perspektiven aufzeigen. Eine erneute Prioritätensetzung hinsichtlich der Vorhaben des Koalitionsvertrages wird sicher nicht zu vermeiden sein. Dabei dürfen jedoch nicht nur finanzielle Aspekte den Ausschlag geben. Das werden wir genau beobachten und uns auch einbringen“, so Michael Richter.


Mehr zur Fachkraftstrategie des Paritätischen Sachsen lesen Sie hier.

Die Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen zur Vereinfachung von Förderverfahren können Sie auf der Website der Liga herunterladen: www.liga-sachsen.de