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Wie steht es um den Tariflohn in der Pflege?

Wenn es um bessere Rahmenbedingungen in der Pflege geht, wird oft eine bessere Bezahlung des Personals benannt. Mit einer ab September 2022 geltenden Tarifbindung möchte der Gesetzgeber dem nun nachkommen. Bei der Umsetzung stockt es jedoch.

Ein wichtiger Bestandteil des im Juni 2021 verabschiedeten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz ist die sogenannte Tarifbindung für den Pflegebereich. Mit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass sich Träger der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege bei der Bezahlung ihres Personals einem Tarifvertrag anschließen oder sich zumindest verbindlich an einem solchen orientieren. Davon hängt dann unter anderem ab, ob Pflegeanbieter ab September 2022 Versorgungsverträge mit den Pflegekassen schließen können.

Tarife als Grundlage für gute Verhandlungen

Wenn sich Einrichtungen und Dienste nicht für die Bindung an einen Tarifvertrag entscheiden wollen, müssen sie sich zumindest an einen in der Region geltenden Tarifvertrag anlehnen. Die Vergütung der Pflege- und Betreuungskräfte darf dann nicht unter jenem Vertragswerk liegen, an dem sich der jeweilige Pflegeanbieter orientiert. Andrea Wetzel, Referentin Entgelte des Paritätischen Sachsen und für den Bereich Pflege zuständig, sagt: „Schon jetzt stehen Träger in Verhandlungen mit den Kostenträgern besser da, wenn sie in einer Form tariflich gebunden sind. Tarifliche Vorgaben werden schon jetzt als wirtschaftlich anerkannt und refinanziert.“

Fehlende Vorgaben erschweren die Umsetzung

Am entspanntesten können jene Leistungserbringer auf die Umstellung blicken, die bereits einen Tarifvertrag anwenden oder über anerkannte Arbeitsvertragsrichtlinien verfügen. Für alle anderen hält das weitere Verfahren einige Unwägbarkeiten bereit. So sind die Träger aufgefordert, bis zum 28. Februar 2022 zu melden, an welchen Tarifvertrag sie sich anlehnen oder ob sie sich am regional durchschnittlichen Entgeltniveau orientieren.

Es gibt jedoch ein Problem, erklärt Andrea Wetzel: „Nach langem Warten liegt nun zwar die notwenige Bundesrichtlinie des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) vor, aber die Landesverbände der Pflegekassen müssen nun noch landesspezifische Regelungen treffen. Trotz der Bundesvorgaben bleibt demnach weiterhin offen, was unter „Region“ zu verstehen ist, in der sich der Leistungserbringer wiederfindet, wie hoch das durchschnittliche Entgeltniveau in dieser ist und welche Tarifverträge in der Umgebung angewendet werden. Selbst die genaue Ermittlung des Entgeltniveaus inklusive der einberechneten Bestandteile ist noch nicht bis zum letzten Euro geklärt.“ Eine angespannte Situation, denn für Leistungserbringer, die bis zum Stichtag nichts melden, könnte unter Umständen der Versorgungsvertrag zum 31. August 2022 enden. Doch hier können Träger etwas aufatmen. Die GKV und das Bundesgesundheitsministerium haben aufgrund der verzögerten Richtlinien die Meldefrist bis zum 31. März 2022 verlängert.

Landesebene muss nun schnell handeln

Die Entgeltreferentin sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die Landesverbände der Pflegekassen müssen schnellstmöglich für Klarheit sorgen. Der Druck auf die Träger ist immens, da sie mögliche Umstellungen aufgrund des fehlenden Rahmens nicht richtig vorbereiten können. Vor allem die Frage nach dem regional üblichen Lohnniveau muss schnell beantwortet werden, denn dabei könnte es je nach dem Zuschnitt der Region beträchtliche Unterschiede geben.“

Der Paritätische Sachsen empfiehlt seinen Mitgliedern, die Chance zu nutzen und sich mit Tarifstrukturen zu befassen. Tarife bieten auch im Verhandlungsgeschehen eine gute Stütze bei der Durchsetzung der eigenen Interessen.


Online- Informationsveranstaltung „Tariflohn in der Pflege“ am 3.2.2022

Einen kurzen Überblick, wie die Neuregelungen praktikabel umgesetzt werden können und wie Hürden auf diesem Weg zu nehmen sind, bietet der Paritätische Sachsen seinen Mitgliedsorganisationen in Kooperation mit der parikom gGmbH und Battke Grünberg Rechtsanwälte  am 3. Februar 2022 um 10 Uhr in der Online- Informationsveranstaltung “Tariflohn in der Pflege”. Hier werden Fragen beantwortet, denen sich die Träger auch ohne die landesspezifischen Regelungen schon zuwenden können, um so weit wie möglich vorbereitet zu sein.

Informationen und Anmeldung hier: Tariflohn in der Pflege


Kontakt:

Andrea Wetzel (Referentin Entgelte )

Tel.: 0351 - 828 71 147
E-Mail: andrea.wetzel(at)parisax.de

 

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