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Armut im Studium: 30 Prozent aller Studierenden leben in Armut.

(Berlin) Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sind 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Von den alleinlebenden Studenten und Studentinnen sind es sogar vier von fünf, die in Armut leben. Die Autor*innen der Studie empfehlen auf Basis der dramatischen Befunde weitreichende BAföG-Reformen, um den Berechtigtenkreis zu erweitern und Studierende wirksam vor Armut zu schützen. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zu einer Reform, die am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung beraten werden, seien nicht ausreichend. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohten weitere harte Belastungen, Verschuldung und Studienabbrüche für viele arme Studierende, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband.

“Das Versprechen von Fortschritt, Chancengleichheit und gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Die altbackenen Klischees des fröhlichen Studentenlebens bei wenig Geld, aber viel Freizeit, sind absolut überholt und haben mit der Lebenswirklichkeit und dem Studiendruck heutzutage nichts mehr zu tun.”

Studierende sind nach der Studie im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (16,8 Prozent) nicht nur besonders häufig, sondern auch besonders schwer von Armut betroffen. So liegt das mittlere Einkommen armer Studierender bei 802 Euro. Der Abstand zur Armutsschwelle beträgt damit 463 Euro (“Armutslücke”). Überproportional von Armut betroffen seien dabei nicht nur Ein-Personen-Haushalte (80 Prozent), sondern auch Studierende im BAföG-Bezug (45 Prozent).  

Der Paritätische begrüßt die Pläne der Bundesregierung für eine Ausweitung der Reichweite des BAföG und der Flexibilisierung der Altersgrenzen, gleichzeitig fordert der Verband deutliche Nachbesserungen. Nötig sei u.a. eine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungshöhe sowie eine automatische und regelmäßige Fortschreibung der Bedarfssätze im BAföG. Die bisher geplante Anhebung der Bedarfssätze im BAföG um lediglich 5 Prozent auf künftig 449 Euro gleiche nicht einmal die realen Kaufkraftverluste durch die aktuelle Inflation aus, kritisiert der Verband.

Die Analyse stützt sich auf aktuellste Daten des Sozio-ökonomischen Panels aus dem Jahr 2020 sowie Erhebungen des Deutschen Studentenwerkes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage Studierender in Deutschland.

Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle können Sie hier herunterladen.


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Gwendolyn Stilling (Pressesprecheri, Paritätischer Gesamtverband)

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