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Asylbewerberleistungsgesetz: Pläne der Bundesregierung sind schikanös - Verfassungsbruch absehbar

 

 

Als absolut unzureichend und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Insbesondere die geplante pauschale Kürzung der Leistungen für Asylbewerber aus so genannten "sicheren Herkunftsländern" ignoriere auf dreiste Weise die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil im Juli aufgestellt hatte. Der Verband fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und eine Aufhebung des Arbeitsverbotes für die Betroffenen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass die Leistungen für Asylbewerber einzig danach zu bemessen sind, was für die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums in unserem Land erforderlich ist. Wenn die Bundesregierung jetzt in der Hoffnung auf abschreckende Wirkung die Leistungen für bestimmte Personengruppen willkürlich kürzt, nimmt sie einen erneuten Verfassungsbruch bewusst in Kauf", so Harald Löhlein, Abteilungsleiter für Migration und Internationale Kooperation beim Paritätischen Gesamtverband. "Die kollektive Unterstellung, Flüchtlinge aus Serbien oder Mazedonien kämen nur nach Deutschland, um unsere Sozialsysteme auszubeuten, zeugt von einem Menschenbild, das mit einer modernen und menschenwürdigen Migrationspolitik nichts zu tun hat." Auch das Festhalten am umstrittenen Sachleistungsprinzip sei schikanös. Besondere Kritik übt der Verband an der geplanten Zweijahresfrist, während der das Gesetz künftig angewendet werden soll. Nach dem Bundesverfassungsgericht sei eine Differenzierung der Leistungen für Asylbewerber auf der einen und für den Rest der Bevölkerung auf der anderen Seite wenn überhaupt dann nur gerechtfertigt, wenn sich Asylsuchende "nur kurzfristig in Deutschland aufhalten". Davon könne bei einem zweijährigen Aufenthalt jedoch keine Rede sein.

Der Paritätische fordert die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern sowie die Aufhebung des Arbeitsverbotes unmittelbar nach Beendigung des Erstaufnahmeverfahrens. "Menschen, die arbeiten können und wollen, darf nicht länger über Monate der Zugang zu Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe verweigert werden. Dies ist auch ein Gebot der Menschenwürde", so Löhlein.

Für Presseanfragen:
Gwendolyn Stilling (Pressesprecherin, Der Paritätische Gesamtverband)
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