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Bundesregierung in der Pflicht: Bündnis präsentiert Rechtsgutachten und fordert effektiven Schutz für Frauen bei Gewalt

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband

(Berlin) Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

sind für Frauen in Deutschland vielerorts wegen Finanzierungsmängeln

nicht ausreichend gewährleistet. „Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch

sorgt für effektiven Schutz und schnelle Hilfe für betroffene Frauen und

ihre Kinder. Die Bundesregierung darf sich nicht länger herausreden,

sondern muss endlich ihrem Schutzauftrag nachkommen", fordert Werner

Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlässlich

der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens „Der Rechtsanspruch auf Schutz

und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“. Hierin

wird die rechtliche Schutzverpflichtung des Bundes belegt. Beauftragt

wurde das Gutachten von den Verbänden AWO, Caritas, Sozialdienst

katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband.

Unterstützungseinrichtungen für Frauen, wie z. B. Frauenhäuser haben

ein chronisches Finanzierungsproblem. „Die derzeitige Finanzierung des

Frauenhilfenetzwerkes ist ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen

Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen. Wir benötigen eine

bundesweite finanzielle Gesamtverantwortung“, kritisiert das

Vorstandsmitglied der Diakonie Maria Loheide. Sonst bleibt die

freiwillige Finanzierung von Frauenhäusern und ambulanten

Beratungseinrichtungen weiter von Kürzungen bis hin zu Schließungen

bedroht.

„Ein unzureichender Schutz hat für die Frauen nicht nur weitreichende

negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre

familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen“,

betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Besonders die

Kinder leiden oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen. Deshalb

benötigen wir ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und

Unterstützungssystem.“

Die bisherigen unterschiedlichen Finanzierungsregelungen haben enorme

negative Konsequenzen. So sind manche Frauen, wie Studentinnen,

bestimmte Gruppen von Migrantinnen oder besonders gefährdete Frauen aus

anderen Bundesländern und Kommunen von Hilfen ausgeschlossen, wenn der

Frauenhausaufenthalt nach dem Sozialgesetzbuch II finanziert wird. Im

schlimmsten Fall müssen Frauen mit ihren Kindern in Gewaltbeziehungen

verbleiben oder dorthin zurückkehren.

Das Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland und

Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms belegt, dass der Bund eine

Gesetzgebungskompetenz hat. „Diese Kompetenz muss der Bund endlich

nutzen, um Schutz und Hilfe für jede Frau und deren Kinder unabhängig

von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher

Einschränkung oder Behinderung zu gewährleisten“, fordern die

Bündnispartner abschließend.

Das Gutachten können Sie hier herunterladen.

Die Unterlagen zur heutigen Pressekonferenz finden Sie hier.

Weitere Informationen:

Gwendolyn Stilling
(Pressesprecherin - Der Paritätische Gesamtverband)
Tel.: 030 - 24636 305
E-Mail: pr@paritaet.org