Gemeinsame Pressemitteilung von AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband
(Berlin) Schutz und Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt
sind für Frauen in Deutschland vielerorts wegen Finanzierungsmängeln
nicht ausreichend gewährleistet. „Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch
sorgt für effektiven Schutz und schnelle Hilfe für betroffene Frauen und
ihre Kinder. Die Bundesregierung darf sich nicht länger herausreden,
sondern muss endlich ihrem Schutzauftrag nachkommen", fordert Werner
Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlässlich
der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens „Der Rechtsanspruch auf Schutz
und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder“. Hierin
wird die rechtliche Schutzverpflichtung des Bundes belegt. Beauftragt
wurde das Gutachten von den Verbänden AWO, Caritas, Sozialdienst
katholischer Frauen, DRK, Diakonie und dem Paritätischen Gesamtverband.
Unterstützungseinrichtungen für Frauen, wie z. B. Frauenhäuser haben
ein chronisches Finanzierungsproblem. „Die derzeitige Finanzierung des
Frauenhilfenetzwerkes ist ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen
Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen. Wir benötigen eine
bundesweite finanzielle Gesamtverantwortung“, kritisiert das
Vorstandsmitglied der Diakonie Maria Loheide. Sonst bleibt die
freiwillige Finanzierung von Frauenhäusern und ambulanten
Beratungseinrichtungen weiter von Kürzungen bis hin zu Schließungen
bedroht.
„Ein unzureichender Schutz hat für die Frauen nicht nur weitreichende
negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre
familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen“,
betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Besonders die
Kinder leiden oft ein Leben lang unter den Gewalterfahrungen. Deshalb
benötigen wir ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und
Unterstützungssystem.“
Die bisherigen unterschiedlichen Finanzierungsregelungen haben enorme
negative Konsequenzen. So sind manche Frauen, wie Studentinnen,
bestimmte Gruppen von Migrantinnen oder besonders gefährdete Frauen aus
anderen Bundesländern und Kommunen von Hilfen ausgeschlossen, wenn der
Frauenhausaufenthalt nach dem Sozialgesetzbuch II finanziert wird. Im
schlimmsten Fall müssen Frauen mit ihren Kindern in Gewaltbeziehungen
verbleiben oder dorthin zurückkehren.
Das Gutachten der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland und
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms belegt, dass der Bund eine
Gesetzgebungskompetenz hat. „Diese Kompetenz muss der Bund endlich
nutzen, um Schutz und Hilfe für jede Frau und deren Kinder unabhängig
von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlicher
Einschränkung oder Behinderung zu gewährleisten“, fordern die
Bündnispartner abschließend.
Das Gutachten können Sie hier herunterladen.
Die Unterlagen zur heutigen Pressekonferenz finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Gwendolyn Stilling
(Pressesprecherin - Der Paritätische Gesamtverband)
Tel.: 030 - 24636 305
E-Mail: pr@paritaet.org