Für geduldete Flüchtlinge bringe das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhebliche Verschlechterungen, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband. Der vorliegende Referentenentwurf zur Regelung der Fachkräftezuwanderung werde damit den Ankündigungen der Großen Koalition, vorrangig inländische Potentiale heben und die Arbeitsmarktintegration der bereits hier lebenden Geflüchteten stärken zu wollen, in keiner Weise gerecht. Statt bestehende Integrationshindernisse zu beseitigen, sollen neue Arbeitsverbote und Hürden, beispielsweise für die Aufnahme einer Ausbildung eingeführt werden, kritisiert der Verband. Anlässlich der Beratungen in der Innenministerkonferenz appelliert der Paritätische an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf noch einmal grundlegend zu überarbeiten.
„In dem Gesetzentwurf sind so viele neue Hürden und Restriktionen eingebaut, dass die wenigen vorgesehenen Verbesserungen am Ende praktisch für kaum einen Betroffenen greifen werden“, kritisiert Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. So sei beispielsweise vorgesehen, dass die neue Beschäftigungsduldung nur dann erteilt werde, wenn auch der eigene Ehepartner bereits ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Und selbst bei vollständiger Sicherung des eigenen Lebensunterhalts werde keine Duldung erteilt, wenn eine Person weniger als 35 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeite.
Besonders kritisch sieht der Paritätische die geplante Regelung, nach der künftig alle Personen von der Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung ausgeschlossen sein sollen, bei denen die Identität nicht abschließend geklärt werden konnte, selbst wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben. „Eine abschließende Identitätsklärung scheitert häufig daran, dass keine entsprechenden Dokumente aus den Herkunftsländern beschafft werden können, und eben nicht an dem Engagement der Betroffenen. Derlei Fallstricke, die hier gespannt werden, zeigen, wie sehr dieses Gesetz auf neue Ausgrenzung statt auf Integration setzt“, so Rosenbrock.
Im Ergebnis, fürchtet der Paritätische, werden die meisten der derzeit 170.000 Geduldeten in Deutschland aufgrund der zahlreichen Hürden und umfassenden Ausschlussgründe von dem Gesetz nicht profitieren und stattdessen dauerhaft von der Aufenthaltsverfestigung ausgeschlossen bleiben. „Es ist Zeit, den hier lebenden Geduldeten Zugang zu Sprachförderung und Ausbildungsförderung zu eröffnen. Nur so haben sie die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen“, so Rosenbrock.
Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.
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