(Berlin) Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.
„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.
Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.
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