Kontaktaufnahme

Finanzierung freier Schulen: Übergangsregelung muss mindestens dem Stand vor 2010 entsprechen

Der Paritätische Sachsen begrüßt die Äußerungen der Kultusministerin Brunhild Kurth, eine solide Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der freien Schulen im Freistaat zu schaffen. Eine bis dahin geltende Übergangsregelung muss aus Sicht des Landesverbandes mindestens dem Stand vor den Kürzungen des Jahres 2010 entsprechen.

„Das Verfassungsgerichtsurteil vom November 2013 zur Finanzierung der freien Schulen formuliert einen klaren Auftrag, den die Kultusministerin offensichtlich umzusetzen gedenkt“, zeigt sich Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen über die gestrigen Signale aus dem Staatsministerium für Kultus (SMK) erfreut. „Bis jedoch eine gesetzliche Lösung gefunden ist, brauchen die Träger eine taugliche Übergangsregelung. Diese muss mindestens dem Stand vor den Kürzungen im Jahr 2010 entsprechen. Insbesondere der Schulgeldersatz für Kinder aus finanzschwachen Familien soll schnellstmöglich wieder gezahlt werden.“

Neben dem SMK äußerten sich auch die Landtagsfraktionen von CDU und FDP positiv bezüglich einer fundierten Lösung für die Finanzierung der freien Schulen. „Natürlich freuen wir uns über die guten Signale aus Politik und Verwaltung. Allerdings ist es schade, dass erst ein Verfassungsgerichtsurteil die Akteure zum Umdenken bewegt. Es hätte schon längst etwas passieren können. Die finanzielle Schieflage bei freien Schulträgern besteht nicht erst seit gestern. Mit Spannung blicke ich auf die heutige Debatte zu diesem Thema im Plenum des Sächsischen Landtags. Hier wünsche ich mir klare Aussagen von Frau Kurth“, so der Landesgeschäftsführer.

Hintergrund: Am 15. November 2013 erklärte der Sächsische Verfassungsgerichtshof Teile des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sowie entsprechende Finanzierungsverordnungen für verfassungswidrig. Eine Neuregelung ist bis spätestens zum 31. Dezember 2015 zu treffen. Als Tagesordnungspunkt 10 der heutigen Plenardebatte im Sächsischen Landtag steht ein Antrag der Oppositionsfraktionen, der das SMK zur Stellungnahme über sein weiteres Vorgehen auffordert.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit mehr als 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedorganisationen sind ca. 33.000 hauptamtliche und etwa 11.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) tätig. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich, so z.B. 21 freie Schulen.

Für Presseanfragen:
Thomas Neumann, Pressereferent
Tel.: 0351/ 491 66 54
E-Mail: thomas.neumann[at]parisax.de