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Freie Schulen: Neues Gesetz gefährdet Ausbildungsangebot für Berufsschüler mit Behinderung

(Dresden) Das derzeit im Landtag diskutierte Gesetz zu den Freien Schulen sieht finanzielle Einschnitte bei Berufsförderschulen in freier Trägerschaft vor. Die aktuellen Kostensätze je Förderschüler mit Sinnesbehinderung werden um jährlich mehr als 500 Euro reduziert. Die Schließung von Bildungsangeboten und vielfachen Ausbildungsabbrüchen droht.

„Es ist wenig verständlich, wenn das neue Gesetz für die Freien Schulen die Berufsförderschulen finanziell herabstuft. Schon jetzt sind die sogenannten Schülerausgabensätze nicht auskömmlich. Das die Träger dann erwägen, den Schulbetrieb einzustellen, ist verständlich. Damit stehen aber sachsenweit Berufsschüler mit Behinderung vor dem Aus. Alternative Berufsförderangebote gibt es in Sachsen nicht“, warnt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen.

Betroffen sind fast 450 Schüler mit dem höchsten Förderbedarf. Spezielle Angebote in Chemnitz und Leipzig ermöglichen es den Schülern derzeit noch, einen Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Vollberuf zu erlangen. Der Wegfall bestehender Bildungsangebote würde die Einschränkung von Teilhabe an Bildung und beruflicher Zukunft von Menschen mit Sinnesbehinderung bedeuten.

„Kommt die Regelung so wie sie im Gesetzentwurf steht, würden den betroffenen Berufsschülern zusätzliche Steine auf den Weg ins Berufsleben gelegt. Die Landtagsabgeordneten müssen nun im vorgelegten Gesetzentwurf nachbessern, damit dieses wichtige Bildungsangebot für Menschen mit Sinnesbehinderung erhalten bleibt.“, fordert der Landesgeschäftsführer von den Landtagsfraktionen, die in dieser Woche über den Entwurf beraten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit rund 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedsorganisationen sind ca. 33.000 hauptamtliche und etwa 11.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) tätig. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich.

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